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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 93 bei Teublitz, km 4,670, Richtung Holledau

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Geblitzt auf der A 93 bei Teublitz, km 4,670, Richtung Holledau

Auf der A 93 bei Teublitz wurde in Fahrtrichtung Holledau mobil die Geschwindigkeit gemessen; zulässig waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post von der Bußgeldstelle erhalten haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welcher Vorwurf steht konkret im Schreiben, und welche Frist läuft gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst der Bußgeldbescheid setzt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung in Gang – begründen müssen Sie den Einspruch dabei nicht sofort. Diese Seite ordnet ein, worauf es bei einer Messung auf einer Autobahn mit Tempo 80 ankommt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 93 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Teublitz
Fahrtrichtung Holledau
Bundesland Bayern
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der Autobahn: Was der Wert nach Toleranz bedeutet

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog immer zum Bereich außerorts – unabhängig davon, wie hoch das Limit an der jeweiligen Stelle ist. Für Ihren Fall heißt das: Die Regelsätze richten sich nach der außerörtlichen Staffelung, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfällt als innerorts.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Staffelung kann dieser Abzug den Unterschied machen, in welche Stufe ein Vorwurf fällt. Prüfen Sie deshalb im Schreiben genau, welche Geschwindigkeit als vorwerfbar angesetzt wird und von welchem zulässigen Wert die Behörde ausgeht.

Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur für einen begrenzten Zeitraum erfolgen. Ob die maßgebliche Beschilderung zum Tatzeitpunkt vorhanden, gültig und für Sie erkennbar aufgestellt war, gehört zu den Punkten, die sich erst mit der Akte beantworten lassen.

Mobile Messung: diese Punkte lassen sich überprüfen

Gemessen wurde hier mobil. Bei einer mobilen Messung hängt die Verwertbarkeit unter anderem davon ab, ob das eingesetzte Gerät gültig geeicht war, ob die Vorgaben für den Einsatz eingehalten wurden und ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, dazu passt.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Dabei lässt sich nachvollziehen, welche Unterlagen zur Messung vorliegen, wie der Wert zustande gekommen ist und ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, ist auch dessen Aussagekraft Teil der Prüfung. Ohne diese Unterlagen bleibt jede Bewertung Spekulation – weder Sie noch wir könnten sonst sagen, ob der Vorwurf hält.

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine unbedachte Erklärung kann dagegen Fragen klären, die die Behörde sonst selbst beantworten müsste.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für die Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, richtet sich nach Ihrem Einzelfall – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von Teublitz entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Ihre Anwesenheit ist für Fristwahrung, Akteneinsicht und Prüfung nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist abläuft.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 93 Richtung Holledau unterwegs – gilt Tempo 80 dort als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, auch wenn das Limit nur 80 km/h beträgt. Die Regelsätze richten sich damit nach der außerörtlichen Staffelung.

Kann eine mobile Messung überhaupt angegriffen werden?

Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen. Geprüft werden unter anderem die Eichung, die Durchführung der Messung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Wie lange habe ich Zeit, um auf den Bußgeldbescheid zu reagieren?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig; sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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