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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 93 bei Selb (km 2,800)

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Geblitzt auf der A 93 bei Selb (km 2,800)

Sie wurden auf der A 93 bei Selb im Bereich km 2,800 gemessen und haben Post in der Sache erhalten? Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Vorwurf für Sie bedeutet, welche Fristen laufen und welche Punkte sich im Verfahren überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Bevor Sie inhaltlich etwas erklären, lohnt der Blick in die Akte: Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt und anschließend geprüft werden, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 93 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Selb
Bundesland Bayern

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung bestimmt das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist entscheidend, ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt. Autobahnen wie die A 93 zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei identischer Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich allgemein aus der Beschilderung – dauerhaft angeordnet oder nur vorübergehend, etwa durch Wechselverkehrszeichen. Für die Verteidigung ist daher regelmäßig von Interesse, welches Limit der Behörde zugrunde liegt, worauf sie es stützt und ob sich das aus der Akte nachvollziehen lässt. Auch die Frage, ob eine Beschränkung für Sie überhaupt erkennbar angeordnet war, gehört zu diesem Prüfungspunkt.

Ein weiterer rein rechnerischer Aspekt: Vom gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert nach diesem Abzug. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden – ein Grund, den Vorwurf nicht ungeprüft hinzunehmen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter. Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Voreilige Formulierungen sind trotzdem riskant, weil sie Beweisfragen erledigen können, die sonst offen geblieben wären. Sinnvoll ist ein geordnetes Vorgehen: Frist notieren, Akteneinsicht veranlassen, dann inhaltlich entscheiden. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich im Rahmen der Akteneinsicht auch prüfen, ob es eine Zuordnung zum Fahrer überhaupt zulässt.

  • Personalien angeben – zur Sache besteht keine Äußerungspflicht.
  • Zustelldatum des Bußgeldbescheids festhalten: Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen.
  • Prüfen, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht – sie übernimmt die Kosten häufig.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und ein Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h sieht das Fahreignungsregister einen Punkt vor; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Ob das trägt, entscheidet sich am Einzelfall und muss belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt hier die frühe Prüfung.

Falls Sie weiter entfernt von Selb wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft über Telefon und E-Mail, und die Vertretung im Verfahren erfordert keine persönliche Anreise in die Kanzlei.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 93 bei Selb erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person; zur Sache müssen Sie nichts sagen. Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wird die Messung auf der Autobahn milder bewertet als innerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, und außerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Die A 93 bei Selb wird daher nach den Außerorts-Werten beurteilt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids einzulegen. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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