Sie wurden an der Nuthestraße Ecke Berliner Straße in Potsdam geblitzt und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: Welche Geschwindigkeit wird Ihnen nach Abzug der Messtoleranz vorgeworfen, und in welchem Verfahrensstadium befinden Sie sich – Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen wird bestandskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach Akteneinsicht erfolgen kann.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Nuthestraße Ecke Berliner Straße |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Potsdam |
| Bundesland | Brandenburg |
Einordnung: welche Grenze für diese Stelle gilt
Wie hoch die Regelsanktion ausfällt, hängt nicht nur von der Überschreitung ab, sondern auch davon, ob die Stelle rechtlich als innerorts oder außerorts gilt. Maßgeblich ist dafür die Beschilderung, also die Ortstafel – nicht der Eindruck, den eine Straße vermittelt, und nicht die Höhe des zulässigen Tempos allein. Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Regelsätze höher als die außerörtlichen. Für Ihren Fall bedeutet das: Zuerst sollte feststehen, welcher Grenzwert an der Nuthestraße Ecke Berliner Straße im Vorwurf zugrunde gelegt wurde und wodurch er angeordnet war.
Ebenso wichtig ist der Ausgangswert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist der Vorwurf, an dem sich Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ausrichten. Liegt der bereinigte Wert nur knapp über einer Stufengrenze, kann schon eine kleine Korrektur die Rechtsfolgen verändern. Punkte im Fahreignungsregister entstehen erst ab 21 km/h Überschreitung: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Vorschnelle Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder warum es schnell ging, engen den Spielraum dagegen oft unnötig ein.
Sinnvoll ist es, die Akte anzufordern, bevor inhaltlich etwas erklärt wird. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden können dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung, die für die Stelle angeordnete Geschwindigkeit sowie die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansieht. Der Ablauf bleibt dabei schlank: Frist sichern, Akte einsehen, danach entscheiden, ob und mit welcher Begründung der Einspruch weiterverfolgt wird.
Fahrverbot, Probezeit und Bearbeitung aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigener Punkt. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot ganz absehen; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, und muss konkret dargelegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.
Falls Sie nicht in Potsdam oder in der Umgebung wohnen, lässt sich ein solches Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen per E-Mail oder Post, Kommunikation telefonisch, Vertretung gegenüber Behörde und Gericht durch den Anwalt. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung an der Nuthestraße Ecke Berliner Straße erhalten – muss ich antworten?
Sie müssen nur Ihre Personalien angeben, nicht aber Angaben zur Sache machen. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich, sodass die Prüfung nach Akteneinsicht folgen kann.
Gilt die Stelle in Potsdam als innerorts oder außerorts?
Das richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem Erscheinungsbild der Straße. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten, lohnt es sich, diesen Punkt anhand der Akte zu klären.
Weitere Messstellen: Brandenburg
- Geblitzt auf der Zeppelinstraße in Potsdam
- Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36
- Geblitzt auf der A 15 bei Koppatz, Cottbus, Richtung Spreewald
- Geblitzt auf der BAB 2 bei km 11,9, Kontrollstelle BALM, Richtung AD Werder
- Geblitzt auf der K 6910 in Geltow
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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