Auf der A 93 bei Regensburg wurde bei Kilometer 1,300 in Fahrtrichtung Nabburg eine mobile Geschwindigkeitsmessung mit einem Messgerät der Reihe PoliScan Speed durchgeführt. Zulässig waren an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um die Frage, was Ihnen konkret vorgeworfen wird und welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt.
Wichtig ist der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung. Ein Bußgeldbescheid dagegen läuft: Gegen ihn kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss nicht gleich begründet werden. Diese Frist sollten Sie im Blick behalten, bevor Sie sich inhaltlich festlegen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 93 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Regensburg |
| Fahrtrichtung | Nabburg |
| Bundesland | Bayern |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
120 km/h auf der Autobahn – wie sich die Folgen staffeln
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Regelsätze aus: Bei gleicher Überschreitung liegen sie außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist dabei nicht der rohe Messwert, sondern der Wert, der nach Abzug der Messtoleranz verbleibt – gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das den Unterschied machen.
Bei einem Tempolimit von 120 km/h ist die Spanne zwischen einem reinen Verwarnungsbereich und einer Überschreitung mit weitergehenden Folgen schnell durchlaufen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb als Erstes, welche Geschwindigkeit dem Vorwurf zugrunde liegt und welcher Stufe sie zugeordnet wurde.
Auf Autobahnen kann ein Tempolimit dauerhaft oder auch nur vorübergehend durch Beschilderung angeordnet sein. Ob die für die Messstelle maßgebliche Beschilderung eindeutig, vollständig und ordnungsgemäß erkennbar war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.
Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt
Bei einer mobilen Messung wird die Anlage für den Einsatz aufgebaut und wieder abgebaut. Genau dieser Ablauf ist einer Prüfung zugänglich: Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Angesehen werden dabei unter anderem die Messung selbst, der Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Frage, ob die Person am Steuer dem Fahrzeug zweifelsfrei zugeordnet werden kann.
Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Punkten, die man sich ansehen kann. Ergibt sich aus den Unterlagen kein belastbares Bild, ist das ein sachlicher Einwand – und kein Vorwurf an Sie. Erst nach Kenntnis der Akte lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weitergeführt oder zurückgenommen wird.
Praktisch sinnvoll ist deshalb diese Reihenfolge: Frist sichern, Akteneinsicht nehmen, dann inhaltlich Stellung nehmen. Angaben zur Person müssen Sie machen; zur Sache selbst besteht keine Pflicht. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein wichtiger Punkt: Handelt es sich um das erste Fahrverbot, weil in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Frage kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.
Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h zählt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter von Regensburg entfernt wohnen, spielt das für die Bearbeitung keine Rolle: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen, Unterlagen können digital übermittelt werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Nachfrage bei Ihrem Versicherer vor der Mandatierung schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 93 Richtung Nabburg schneller als 120 – gilt das als außerorts?
Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, wie nah die Messstelle an einer Stadt liegt. Die Regelsätze sind dadurch bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Muss ich auf den Anhörungsbogen antworten?
Ihre Angaben zur Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Was kann bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed geprüft werden?
Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung, der Eichnachweis des Geräts, die maßgebliche Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen. Erst danach lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.
Weitere Messstellen auf der A 93 in Bayern
- Geblitzt auf der A 3 bei Regensburg-Universität, Fahrtrichtung Passau
- Geblitzt auf der A 93 bei Wolnzach (km 3,58)
- Geblitzt auf der A 93 bei Selb, km 0,917, Fahrtrichtung Hof
- Geblitzt auf der A 93 bei Selb (km 2,800)
- Geblitzt auf der A 93 bei Weiden i.d. OPf, Richtung Regensburg (km 2,050)
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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