Auf der A 6 bei Ramstein-Miesenbach wird bei Kilometer 633,280 in Fahrtrichtung Saarbrücken mit einer stationären Anlage gemessen. Zulässig sind an dieser Stelle 80 km/h. Wer schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem eines: Nichts überstürzt unterschreiben und die Frist im Blick behalten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob die Messung und der Vorwurf in Ihrem Fall tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 6 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Ramstein-Miesenbach |
| Fahrtrichtung | Saarbrücken |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Art der Messung | Stationärer Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn: Warum die Einordnung zählt
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts – auch dann, wenn ein Ort wie Ramstein-Miesenbach in der Nähe liegt. Das ist kein Nebenaspekt: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Für Ihren Fall bedeutet das, dass die außerörtliche Tabelle maßgeblich ist.
Vom gemessenen Wert wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert nach diesem Abzug ist die Grundlage für die weitere Bewertung. Da die Folgen in Stufen gestaffelt sind, kann schon ein einzelner Kilometer pro Stunde darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Ein Blick darauf, welcher Wert im Bescheid als vorwerfbare Überschreitung steht und wie er zustande kommt, lohnt sich deshalb regelmäßig.
Hinzu kommt der Bezugspunkt: Maßgeblich ist stets die Geschwindigkeit, die an der Messstelle tatsächlich angeordnet war. Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen werden durch Beschilderung festgelegt und können dauerhaft oder zeitlich befristet gelten. Ob die Beschilderung am Tag der Messung in Fahrtrichtung Saarbrücken so vorhanden und erkennbar war, wie es der Vorwurf voraussetzt, lässt sich nur anhand der Akte klären.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Post zu einer Messung geht zunächst an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Das heißt nicht, dass damit bereits feststeht, wer gefahren ist. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme.
Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache, also zum Fahrgeschehen oder dazu, wer am Steuer saß, müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Gerade bei Fahrzeugen, die mehrere Personen nutzen, ist eine vorschnelle Erklärung selten hilfreich.
Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Fahrerin oder zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, wird auch dieses ausgewertet. Erst mit diesen Unterlagen lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob es eher um die Folgen geht.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit – und ein Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa wegen eines drohenden Arbeitsplatzverlusts, hängt vom Einzelfall ab und muss begründet vorgetragen werden.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie weiter entfernt von Ramstein-Miesenbach wohnen, spricht das nicht gegen eine Verteidigung. Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen; persönliches Erscheinen ist dafür regelmäßig nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig – ein Blick in die Police oder eine kurze Deckungsanfrage klärt das schnell.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die A 6 bei Ramstein-Miesenbach als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig von nahe gelegenen Ortschaften. Damit werden die außerörtlichen Regelsätze angewendet, die bei gleicher Überschreitung niedriger sind als innerorts.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person, nicht die Angaben zur Sache. Schweigen Sie zum Fahrgeschehen, darf das nicht als Eingeständnis gewertet oder Ihnen zum Nachteil ausgelegt werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden, sodass anschließend zunächst Akteneinsicht genommen werden kann.
Weitere Messstellen auf der A 6 in Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 62 bei Bann in Fahrtrichtung Pirmasens
- Geblitzt auf der A 63 vor der Talbrücke Eselsbach bei Mehlingen, Richtung Kaiserslautern
- Geblitzt auf der A 6 bei km 626,3 in Kaiserslautern, Richtung Mannheim
- Geblitzt auf der A 6 bei Frankenthal
- Geblitzt auf der A 6 bei Wattenheim, km 592,7, Richtung Saarbrücken
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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