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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 63 vor der Talbrücke Eselsbach bei Mehlingen, Richtung Kaiserslautern

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Geblitzt auf der A 63 vor der Talbrücke Eselsbach bei Mehlingen, Richtung Kaiserslautern

Sie wurden auf der A 63 vor der Talbrücke Eselsbach bei Mehlingen in Fahrtrichtung Kaiserslautern gemessen. An dieser Stelle gilt Tempo 100, gemessen wird mit einem Blitzeranhänger, in dem ein Poliscan FM1 arbeitet. Post kommt meist als Anhörungsbogen, später als Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Fristen im Blick behalten und nichts vorschnell zur Sache erklären. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt – und erst danach beurteilen, wie belastbar der Vorwurf ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 63 (Autobahn)
Ort / Abschnitt A63 vor Talbrücke Eselsbach, Mehlingen
Fahrtrichtung Kaiserslautern
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der A 63: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets zum Bereich außerorts – das gilt auch für diesen Abschnitt der A 63 bei Mehlingen. Die Regelsätze außerorts liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, die Folgen staffeln sich aber ebenfalls nach der Höhe der Überschreitung.

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät zunächst ausweist. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung für Pkw vorgesehen – innerorts bereits ab 31 km/h. Gerade wenn Ihr Wert nahe an einer dieser Schwellen liegt, kann sich die Prüfung der Messung besonders auszahlen.

Tempolimits auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Deshalb gehört zu jeder Prüfung die Frage, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, für die konkrete Fahrtrichtung ordnungsgemäß ausgewiesen und für Sie erkennbar war.

Messung mit dem Blitzeranhänger: Was sich überprüfen lässt

Ein Blitzeranhänger ist eine verlagerbare Messeinheit; hier kommt ein Poliscan FM1 zum Einsatz. Auch solche Messungen laufen nach festen Vorgaben ab, und genau daran lässt sich ansetzen. Über die Akteneinsicht kann unter anderem geprüft werden:

  • ob das Messgerät gültig geeicht war,
  • ob die Messung nach den Vorgaben durchgeführt und dokumentiert wurde,
  • wie die Beschilderung für die Fahrtrichtung Kaiserslautern ausgewiesen war,
  • ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt.

Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu – ohne die Akte lässt sich darüber nichts Verlässliches sagen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch als angeschriebener Halter müssen Sie sich nicht selbst belasten.

Fristen, Fahrverbot und Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Prüfen Sie daher das Zustellungsdatum und handeln Sie zeitnah.

Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall.

Fahren Sie noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwangsläufig. Falls Sie weiter entfernt von Rheinland-Pfalz wohnen, ist das also kein Grund, auf eine Verteidigung zu verzichten. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 63 gilt hier Tempo 100 – zählt das als innerorts, weil Mehlingen genannt ist?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig davon, welcher Ort in der Nähe liegt. Die Ortsangabe dient nur der Lagebeschreibung der Messstelle.

Ist eine Messung mit dem Blitzeranhänger angreifbar?

Auch verlagerbare Messeinheiten müssen geeicht und nach den Vorgaben betrieben werden. Ob im konkreten Fall alles eingehalten wurde, zeigt erst die Akteneinsicht, die ein Anwalt bereits vor einem Bescheid beantragen kann.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen und weiß nicht, wer gefahren ist. Muss ich etwas dazu sagen?

Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwertet werden.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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