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Geblitzt auf der BAB 62, km 219,6, FR Pirmasens, Bann, Gem. Bann – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der BAB 62, km 219,6, FR Pirmasens, Bann, Gem. Bann – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag sieht unscheinbar aus, der Inhalt hat es dann in sich: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Messung auf der BAB 62, km 219,6, FR Pirmasens, Bann, Gem. Bann. Viele Betroffene sind auf der Autobahn unterwegs, vielleicht gerade zwischen Terminen, und merken erst später, dass die Sache teuer werden kann. Trotzdem gilt: Ein Bescheid ist nicht automatisch „wasserdicht“.

Im Verkehrsrecht hängt viel daran, ob die Messung rechtlich als standardisiertes Messverfahren durchgeht. Das entlastet die Behörde, aber nur, wenn die Voraussetzungen eingehalten wurden. Genau dort setzen Verteidigung und technische Überprüfung an.

Zwei Wochen Frist: So läuft das Verfahren nach dem Bescheid

Beim Bußgeldbescheid ist die wichtigste Zahl nicht die gemessene Geschwindigkeit, sondern die Einspruchsfrist: In der Regel bleiben ab Zustellung nur zwei Wochen. Wer diese Frist versäumt, macht den Bescheid rechtskräftig – inklusive Punkten, Fahrverbot oder höherer Geldbuße, je nach Vorwurf. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er dient zunächst dazu, Angaben zur Fahrereigenschaft zu machen.

Ob Einspruch sinnvoll ist, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, prüft solche Verfahren seit Jahren und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Entscheidend ist, was die Akte hergibt – und was nicht.

Akteneinsicht, Rohmessdaten, Messprotokoll: Das ist die Grundlage jeder Prüfung

In der Akte finden sich typischerweise der Messfilm oder die Messfotos, das Messprotokoll, Unterlagen zur Geräteeichung und häufig Nachweise zur Schulung des Messpersonals. Je nach Bundesland und Gerät spielen auch Rohmessdaten und Auswerte-Dateien eine Rolle. Ohne diese Unterlagen bleibt jede Einschätzung ein Blick in die Glaskugel.

Gerade bei Messungen wie an der BAB 62, km 219,6, FR Pirmasens, Bann, Gem. Bann ist die technische Seite oft der Schlüssel: Wurde das Gerät innerhalb der Eichfrist betrieben, ist das Protokoll vollständig, und sind alle Bedienvorgaben eingehalten? Dr. Bunzel lässt die Unterlagen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten, weil sich Messfehler häufig nur so belastbar nachweisen lassen. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in vielen Fällen auch die Kosten dieser Prüfung.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige sie finden

Geschwindigkeitsmessungen sind präzise, aber nicht unfehlbar. Fehler entstehen weniger durch „falsche Physik“ als durch Details der Umsetzung: Aufstellposition, Messwinkel, Zuordnung des Messwerts zum richtigen Fahrzeug, Reflexionen oder Bedienfehler. Auch eine unvollständige Dokumentation kann reichen, um Zweifel an der Verwertbarkeit zu begründen.

Der Punkt ist: Das sind keine Bauchgefühle, sondern technische und rechtliche Fragen. Ein Sachverständiger prüft etwa, ob die Messreihe plausibel ist, ob Auswerteparameter passen und ob sich Auffälligkeiten im Datenmaterial zeigen. Diese Arbeit ergänzt die juristische Argumentation – und kann im Ergebnis dazu führen, dass ein Vorwurf nicht sicher nachweisbar ist.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen notieren: Beim Bußgeldbescheid läuft meist eine zweiwöchige Einspruchsfrist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache oder zur Fahrweise sollten erst nach Prüfung erfolgen.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst Messunterlagen, Protokoll, Eichnachweise und ggf. Rohmessdaten zeigen, wo Ansatzpunkte liegen.
  • Rechtsschutz klären: Prüfen Sie, ob eine Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
  • Technische Prüfung einplanen: Lassen Sie die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten.

Wer betroffen ist, sollte sich nicht von der amtlichen Form beeindrucken lassen, aber auch nichts auf eigene Faust „wegdiskutieren“. Sinnvoll ist ein geordneter Ablauf: Frist sichern, Akte holen, Messung fachlich prüfen lassen, dann entscheiden. Dr. Maik Bunzel arbeitet dabei regelmäßig mit spezialisierten Sachverständigen zusammen, um mögliche Messfehler herauszuarbeiten.

Wenn Sie an der Messstelle BAB 62, km 219,6, FR Pirmasens, Bann, Gem. Bann geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gewahrt werden und die Unterlagen zügig zur Prüfung angefordert werden können.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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