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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 6 bei Frankenthal

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Geblitzt auf der A 6 bei Frankenthal

Sie wurden auf der A 6 bei Frankenthal geblitzt und halten nun Post in der Hand? Dann geht es zunächst um zwei Dinge: Welchen Vorwurf erhebt die Behörde genau – und welche Frist läuft für Sie? Beides steht im Schreiben selbst und bestimmt, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung gefallen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Der Einspruch eröffnet die Möglichkeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Grundlagen des Vorwurfs zu prüfen – unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 6 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Frankenthal
Bundesland Rheinland-Pfalz

Autobahn heißt außerorts – und was daraus folgt

Die A 6 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften. Das ist für Sie nicht bedeutungslos: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Eine Messung auf der A 6 wird deshalb nach den außerörtlichen Vorgaben bewertet.

Welche Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch zeitlich befristet oder über Wechselverkehrszeichen geschaltet sein. Für die Bewertung eines Vorwurfs ist deshalb stets zu klären, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt und ob es ordnungsgemäß ausgewiesen war. Diese Frage lässt sich seriös nur anhand der Verfahrensakte beantworten, nicht aus der Erinnerung.

Wichtig ist außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich ist erst der Wert danach. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp an einer Grenze liegt – etwa an der Schwelle, ab der Punkte oder ein Regelfahrverbot vorgesehen sind –, kann dieser Unterschied über die Folgen entscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Er dient dazu, den Sachverhalt aufzuklären und Ihnen Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben über Ihre Person. Was den Vorwurf selbst betrifft, müssen Sie nichts sagen. Wer zur Sache schweigt, gilt deswegen nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Das ist mehr als eine Formalie. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann die Frage, wer gefahren ist, im Verfahren eine eigene Rolle spielen. Eigene Schilderungen zum Fahrtverlauf können den Vorwurf ungewollt stützen, bevor überhaupt Akteneinsicht bestand. Sinnvoller ist die umgekehrte Reihenfolge: erst Fristen sichern, dann die Akte anfordern, dann entscheiden, ob und wie Stellung genommen wird.

Falls Sie nicht in der Nähe von Frankenthal wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Akteneinsicht und Vertretung laufen über den Anwalt, eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Viele Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten einer Verteidigung häufig – eine Deckungsanfrage vorab bringt Klarheit.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: mit einem Punkt, und mit zwei Punkten, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel relevant: Wer in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot hatte, kann den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa in den Urlaub legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Pauschal lässt sich das nicht sagen, es braucht eine belegte Darstellung Ihrer Situation.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 6 bei Frankenthal geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Prüfung erfolgt anschließend nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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