Sie sind auf der A 46 bei Meschede in Fahrtrichtung Wuppertal bei km 87,200 gemessen worden. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 80 km/h, gemessen wurde mobil. Je nach Höhe der Überschreitung kann es allein bei einer Geldbuße bleiben, es können aber auch ein Punkt oder zwei Punkte und ein Fahrverbot im Raum stehen.
Der erste Schritt ist immer die Einordnung des Schreibens: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft mit einer Frist. Gegen ihn können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 46 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Meschede |
| Fahrtrichtung | Wuppertal |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf der Autobahn: Was der Wert für die Folgen bedeutet
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts – das gilt auch für die A 46 bei Meschede. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei derselben Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften, und auch ein Fahrverbot ist außerorts erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen: bei Pkw regelmäßig ab 41 km/h, während innerorts schon 31 km/h genügen.
Maßgeblich ist nie der Wert, der auf dem Display oder im Messprotokoll zuerst auftaucht, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Tabelle Ihr Fall fällt – und damit, ob es bei einer Geldbuße bleibt. Punkte im Fahreignungsregister sind ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Wie hoch das erlaubte Tempo an einer Autobahnstelle ist, ergibt sich aus der Beschilderung; Begrenzungen können dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Deshalb gehört zur Prüfung immer die Frage, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, im Zeitpunkt der Messung so auch ausgeschildert und für Vorbeifahrende erkennbar war. Das lässt sich sinnvoll erst beurteilen, wenn die Akte mit Messunterlagen und Unterlagen zur Beschilderung vorliegt.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Wird nach einer mobilen Messung ein Schreiben verschickt, geht es zunächst häufig an den Halter. Wichtig ist die Unterscheidung: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell, müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halter.
Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zunächst den Inhalt der Akte zu kennen. Akteneinsicht kann ein Anwalt bereits vor einem Bußgeldbescheid beantragen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört zur Prüfung auch, ob sich daraus die Fahrereigenschaft überhaupt sicher ableiten lässt.
Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Der Einspruch selbst braucht keine Begründung – die kann nachgereicht werden, wenn die Akte ausgewertet ist.
Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, etwa wenn beruflich existenzielle Folgen wie ein drohender Arbeitsplatzverlust nachvollziehbar dargelegt werden; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Zum anderen lässt sich beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen, was eine Abstimmung mit Urlaub oder betrieblichen Abläufen erlaubt.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso mehr lohnt hier die Prüfung, ob der Vorwurf in dieser Höhe Bestand hat.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles läuft schriftlich über den Anwalt. Falls Sie weiter entfernt von Meschede wohnen, ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall nötig – ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 46 bei Meschede erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; ein Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.
Ab welcher Überschreitung wird es bei Tempo 80 auf der A 46 kritisch?
Autobahnen gelten als außerorts: Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt hinzu, ein Regelfahrverbot ist bei Pkw ab 41 km/h vorgesehen, dann sind es zwei Punkte. Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz.
Kann das Verfahren geführt werden, ohne dass ich nach Nordrhein-Westfalen fahren muss?
Einspruch, Akteneinsicht und Begründung laufen schriftlich über den Anwalt. Kommt es zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.
Weitere Messstellen auf der A 46 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 46 bei Arnsberg, Richtung Brilon (km 65,100)
- Geblitzt auf der A 46 bei Heinsberg, Fahrtrichtung Heinsberg
- Geblitzt auf der A46 bei Sprockhövel, km 115,022, Richtung Schwelm
- Geblitzt auf der A 46 bei km 112,700 in Wuppertal, Richtung Neuss
- Geblitzt auf der A 46 bei km 2,8 in Düsseldorf, Richtung Neuss
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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