Sie wurden auf der A 46 bei Arnsberg in Richtung Brilon bei Kilometer 65,100 gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 100 km/h, gemessen wurde mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Als Erstes kommt meist Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.
Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben. Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung – Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Beim Bußgeldbescheid läuft dagegen eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch möglich ist; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, was die Messung tatsächlich hergibt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 46 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Arnsberg |
| Fahrtrichtung | Brilon |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn: Was das für die Einordnung bedeutet
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Geräts: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach zählt für die Einordnung des Vorwurfs.
Auf Autobahnen wird ein Tempolimit durch Beschilderung festgelegt – dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Genau deshalb gehört die Frage, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, im Verfahren ordnungsgemäß belegt ist, zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen. Geprüft werden können neben der Beschilderung unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts und die Zuordnung der Fahrereigenschaft.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte gibt es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Die Folgen steigen also nicht gleichmäßig, sondern in Stufen – schon wenige km/h können darüber entscheiden, in welche Stufe Ihr Fall fällt. Das macht die Toleranzfrage und die Prüfung der Messung so bedeutsam.
Droht ein Fahrverbot, ist nicht nur das Ob relevant, sondern auch das Wann: Liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft tritt diese Folge nicht ein.
Verfahren aus der Ferne führen
Ein Vorwurf von der A 46 bei Arnsberg erreicht Sie unabhängig davon, wo Sie gemeldet sind. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen können digital übermittelt werden, die Akteneinsicht erfolgt über den Verteidiger, und ein persönliches Erscheinen bei uns ist nicht nötig.
Praktisch sinnvoll ist eine klare Reihenfolge: zuerst die Zwei-Wochen-Frist nach Zustellung des Bußgeldbescheids sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich Stellung nehmen. Wer vorher zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig; die Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Zählt die A 46 bei Arnsberg als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf.
Lässt sich eine mobile Messung überhaupt überprüfen?
Ja. Nach Akteneinsicht können unter anderem die Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden.
Weitere Messstellen auf der A 46 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 46 bei Meschede, km 87,200, Richtung Wuppertal
- Geblitzt auf der A 46 bei Heinsberg, Fahrtrichtung Heinsberg
- Geblitzt auf der A46 bei Sprockhövel, km 115,022, Richtung Schwelm
- Geblitzt auf der A 46 bei km 112,700 in Wuppertal, Richtung Neuss
- Geblitzt auf der A 46 bei km 2,8 in Düsseldorf, Richtung Neuss
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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