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Geblitzt auf der A 46 bei km 112,700 in Wuppertal, Richtung Neuss

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Geblitzt auf der A 46 bei km 112,700 in Wuppertal, Richtung Neuss

Sie sind auf der A 46 in Wuppertal in Fahrtrichtung Neuss bei Kilometer 112,700 gemessen worden. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 100 km/h, gemessen wurde mit einem Blitzeranhänger. Kurz darauf kommt meist Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zuerst, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; Angaben zur Sache müssen Sie darin nicht machen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 46 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Wuppertal
Fahrtrichtung Neuss
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der A 46 – die Beschilderung entscheidet

Für die Stelle bei km 112,700 in Richtung Neuss ist ein Tempolimit von 100 km/h vorgegeben. Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend erfolgen. Für ein Bußgeldverfahren ist deshalb nicht nur die Zahl auf dem Bescheid wichtig, sondern auch, ob die Begrenzung für den Bereich der Messung wirksam und für Vorbeifahrende erkennbar angeordnet war. Das lässt sich anhand der Verfahrensakte nachvollziehen.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab einer höheren Überschreitung vorgesehen – bei Pkw außerorts ab 41 km/h, innerorts bereits ab 31 km/h. Außerdem zählt nicht der zunächst angezeigte Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist maßgeblich. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen kann dieser Abzug den Unterschied machen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte kommen dann in Betracht, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es bei Ihnen dazu kommt, hängt vom Wert nach Toleranzabzug und davon ab, ob die Messung standhält.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so auf Urlaub oder Arbeitszeiten abstimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen also an die Rechtskraft an – nicht schon an das erste Schreiben.

Halterpost, Fahrerfrage und der Weg von der Ferne

Angeschrieben wird zunächst regelmäßig die Person, die als Halterin oder Halter eingetragen ist. Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch Halter müssen sich nicht selbst belasten. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist eine Frage, ob sich daraus überhaupt eine sichere Zuordnung zum Fahrer ergibt – das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Laufen Sie nicht in die Frist: Nach Ablauf der zwei Wochen wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – falls Sie weiter entfernt von Wuppertal wohnen, muss eine Anreise also nicht zwingend anstehen, ausgeschlossen ist sie aber auch nicht. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; eine Anfrage vor dem nächsten Schritt lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 46 erhalten – muss ich etwas dazu sagen?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht; Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Gilt die Messung auf der A 46 als innerorts, weil sie in Wuppertal liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig vom zugeordneten Ortsnamen. Bei anderen Straßen richtet sich das nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Ab wann wird es bei Tempo 100 an dieser Stelle ernst?

Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt in Betracht, ein Regelfahrverbot ist außerorts bei Pkw ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Weitere Messstellen auf der A 46 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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