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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 10 Höhe Elstal, Wustermark, Richtung Süden

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Geblitzt auf der A 10 Höhe Elstal, Wustermark, Richtung Süden

Sie sind auf der A 10 Höhe Elstal, Wustermark in Richtung Süden gemessen worden, wo eine Begrenzung auf 120 km/h gilt. Die Messung erfolgte mobil mit einem Messgerät des Typs Poliscan Speed. Kurz darauf kommt meist Post: zunächst ein Anhörungsbogen, später ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist jetzt vor allem eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten und welche Frist daran hängt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 10 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Elstal, Wustermark
Fahrtrichtung Süden
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 10: Was die Überschreitung nach Toleranzabzug bedeutet

Von der angezeigten Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist die Grundlage für die Bewertung des Verstoßes. Es lohnt sich deshalb, nicht auf die Zahl zu schauen, die man selbst auf dem Tacho gesehen hat, sondern auf den Vorwurf im Schreiben.

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab 21 km/h Überschreitung – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; das kann auch vorübergehend oder abschnittsweise geschehen. Welche Anordnung für Ihre Fahrt maßgeblich war und ob sie nachvollziehbar dokumentiert ist, gehört zu den Punkten, die sich über die Akte klären lassen.

Mobile Messung mit Poliscan Speed – was sich überprüfen lässt

Bei einer mobilen Geschwindigkeitsmessung steht und fällt die Verwertbarkeit mit der Dokumentation des Einsatzes. Über eine Akteneinsicht durch einen Anwalt lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch Aussicht hat oder ob es klüger ist, den Vorwurf hinzunehmen.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist außerdem von Interesse, ob sich daraus überhaupt eine Person sicher erkennen lässt. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid. Eine Frist zum Einspruch läuft erst, wenn ein Bußgeldbescheid zugestellt ist. Verstreicht diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Versäumung ohne eigenes Verschulden erfolgt ist.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Droht bei höherer Überschreitung ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot ganz absehen; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Frage kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, sollten Sie diesen Punkt früh ansprechen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 10 bei Elstal geblitzt worden – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung auf der A 10 ausfüllen?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden; der Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Zählt der auf dem Bescheid genannte Wert oder der gemessene?

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist der Wert nach diesem Abzug. An der A 10 Höhe Elstal, Wustermark in Richtung Süden gilt Tempo 120, die Überschreitung bemisst sich daran.

Weitere Messstellen auf der A 10 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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