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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 10 bei Zeestow, km 135,5, Richtung AD Havelland

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Geblitzt auf der A 10 bei Zeestow, km 135,5, Richtung AD Havelland

An der A 10 bei Zeestow, km 135,5, in Fahrtrichtung Autobahndreieck Havelland wurde Ihre Geschwindigkeit mit einer mobilen Messung erfasst. Zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Je nachdem, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt, kann es bei einer Geldbuße bleiben – oder es kommen Punkte und ein Fahrverbot in Betracht.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung. Erst gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann. Eine Begründung muss dabei nicht gleich mitgeliefert werden – sie kann nachfolgen, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 10 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Zeestow
Fahrtrichtung AD Havelland
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der Autobahn – wie die Sanktion gestaffelt ist

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das ist für Sie eher günstig: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon wenige km/h können darüber entscheiden, in welche Stufe der Tabelle Ihr Fall fällt.

Die Schwelle, ab der es über das Geld hinausgeht, liegt bei 21 km/h Überschreitung: Ab diesem Wert wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte werden es, wenn für die Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Tempolimit von 120 km/h bedeutet das: Wer sich am Verkehr orientiert und meint, nur etwas zügiger unterwegs gewesen zu sein, kann dennoch im punktrelevanten Bereich landen.

Allgemein gilt für Autobahnen, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung angeordnet werden – dauerhaft oder vorübergehend. Ob die Beschilderung, die Ihrer Messung zugrunde gelegt wird, zum Tatzeitpunkt vollständig, korrekt aufgestellt und für Sie erkennbar war, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen. Genau darauf zielt die Akteneinsicht.

Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt

Bei der Messung an dieser Stelle handelt es sich um eine mobile Geschwindigkeitsmessung. Solche Einsätze sind rechtlich nicht anders zu behandeln als andere Messungen, es kommt aber auf die Dokumentation im Einzelfall an. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt und dann geprüft werden, unter anderem:

  • ob die Messung selbst nachvollziehbar und verwertbar dokumentiert ist,
  • ob eine gültige Eichung vorliegt,
  • ob die Beschilderung des Tempolimits die Messstelle wirksam erfasst,
  • ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist auch dessen Aussagekraft für die Fahreridentifizierung ein eigener Prüfpunkt. Erhält der Fahrzeughalter Post, ist er nicht verpflichtet, sich zum Geschehen zu äußern: Angaben zur Person müssen gemacht werden, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu seinem Nachteil verwertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – sie sollten daher gut überlegt sein.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, kommt es auf Ihre persönliche Situation an. Handelt es sich um das erste Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden – etwa passend zum Urlaub. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie weiter entfernt von Zeestow wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Die Kommunikation mit Behörde und Kanzlei kann vollständig digital und postalisch erfolgen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 10 Richtung AD Havelland unterwegs und wurde mit einem mobilen Blitzer gemessen – lohnt sich eine Prüfung?

Ob Einwände tragen, zeigt erst die Akte. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen und dann geprüft werden, ob Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung stimmen.

Gilt die Stelle bei Zeestow als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Das ist für die Höhe des Regelsatzes von Vorteil, weil innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Sätze gelten.

Muss ich den Anhörungsbogen zur A-10-Messung ausfüllen?

Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen auf der A 10 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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