Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Bad Fallingbostel, Fahrtrichtung Hamburg

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 7 bei Bad Fallingbostel, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sind auf der A 7 bei Bad Fallingbostel in Fahrtrichtung Hamburg gemessen worden und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien desselben Verfahrens, und beide haben eigene Spielregeln.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Einspruch hält das Verfahren offen, damit über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf überprüft werden kann. Ein Anhörungsbogen dagegen ist noch kein Bescheid – hier sind Sie nur verpflichtet, Ihre Personalien zu bestätigen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bad Fallingbostel
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 7 Richtung Hamburg: Autobahn heißt außerorts – mit Blick auf die Beschilderung

Für die Bemessung im Bußgeldkatalog zählt die A 7 als Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften. Das hat praktische Folgen: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister fallen unabhängig davon ab 21 km/h Überschreitung an – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen kann das zulässige Tempo durch Zeichen festgelegt sein, auch nur zeitweise oder abschnittsweise; ebenso können Schilder für einzelne Fahrstreifen oder für bestimmte Fahrzeugarten gelten. Genau dieser Punkt gehört deshalb zu den Dingen, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen: Welches Zeichen galt, ab wo, in welcher Reihenfolge und ob es auf dem für Sie maßgeblichen Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Hamburg überhaupt wirksam angeordnet war.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Toleranz abgezogen wird. Maßgeblich für die Einordnung ist allein der Wert nach diesem Abzug – und damit auch für die Frage, ob eine Stufe mit Punkten oder Fahrverbot überhaupt erreicht ist.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht die erste Post an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend gefahren sein muss. Hier gilt: Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halter.

Vorschnelle Erklärungen sind der häufigste vermeidbare Fehler. Bevor der Inhalt der Akte bekannt ist, lässt sich kaum beurteilen, ob eine Äußerung hilft oder dem Verfahren erst den letzten Baustein liefert. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht bereits vor einem Bescheid beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung sowie die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansieht.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei weitere Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei sich die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall.

Probezeit, Entfernung und Kosten

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen allein an die Rechtskraft an – umso mehr lohnt es, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und viel läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich – falls Sie weiter entfernt von Bad Fallingbostel wohnen, sollte dieser Punkt früh mitgedacht werden.

Achten Sie auf das Datum der Zustellung: Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, trägt diese die Kosten der Verteidigung häufig; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das meist schnell.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 7 erhalten – muss ich zugeben, dass ich gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person, nicht Angaben zur Sache. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die A 7 bei Bad Fallingbostel als innerorts oder außerorts?

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog als außerorts. Dadurch sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Muss ich für eine Gerichtsverhandlung nach einem Einspruch selbst anreisen?

Nicht zwangsläufig. Auf Antrag kann das Amtsgericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln – garantiert ist eine Entbindung aber nicht.

Weitere Messstellen: Heidekreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite