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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei der Ausfahrt Soltau-Ost, Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 7 bei der Ausfahrt Soltau-Ost, Fahrtrichtung Hannover

Sie haben Post zu einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 7 in Fahrtrichtung Hannover bei der Ausfahrt Soltau-Ost erhalten? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft für Sie?

Handelt es sich um einen Anhörungsbogen, ist noch keine Entscheidung gefallen. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob die Messung und die ihr zugrunde liegenden Unterlagen tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ausfahrt Soltau-Ost
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und was daraus folgt

Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes bedeutet das: Es gelten die Regelsätze für Verstöße außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen diese niedriger aus als innerorts. Das ist einer der Gründe, weshalb die genaue Einordnung des Tatorts für die Höhe der Folgen eine Rolle spielt.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den das Gerät angezeigt hat, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann dieser Abzug den Unterschied machen – etwa zwischen einer Überschreitung mit und ohne Punkt im Fahreignungsregister. Punkte kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, auch nur zeitweise oder abschnittsweise. Welches Limit für den Vorwurf in Ihrem Fall zugrunde gelegt wurde und ob die Beschilderung dazu passt, lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern nur anhand der Verfahrensakte.

Was in der Akte geprüft werden kann

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dabei geht es unter anderem um diese Punkte:

  • Messung: Wurde das eingesetzte Verfahren ordnungsgemäß angewendet und ist der Vorgang nachvollziehbar dokumentiert?
  • Eichung: War das Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht?
  • Beschilderung: Welches Tempolimit galt an der Stelle, und war es erkennbar angeordnet?
  • Fahrerzuordnung: Lässt sich der Vorwurf überhaupt Ihnen zuordnen? Falls ein Messfoto vorliegt, ist auch dessen Qualität ein Thema.

Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich sinnvoll entscheiden, ob ein Einspruch weiterverfolgt oder zurückgenommen wird. Deshalb ist die Reihenfolge wichtig: zuerst die Frist sichern, dann Akteneinsicht, dann inhaltlich prüfen.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigenes Thema. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht – das muss im Verfahren konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Haben Sie einen Anhörungsbogen erhalten, gilt: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls Sie weiter entfernt von Soltau wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig schriftlich und aus der Ferne führen – eine persönliche Anreise ist für die Korrespondenz nicht erforderlich. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 7 bei Soltau-Ost bekommen – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Begründung nach der Akteneinsicht nachfolgen kann.

Wird der Verstoß als innerorts oder außerorts bewertet?

Die A 7 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Weitere Messstellen: Heidekreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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