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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Schwarmstedt, Fahrtrichtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei Schwarmstedt, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sind auf der A 7 bei Schwarmstedt in Fahrtrichtung Hamburg in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, was in dem Schreiben steht: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen ist fristgebunden.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Einspruch eröffnet die Möglichkeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Vorwürfe anhand der Akte zu prüfen, statt nur auf die knappen Angaben im Bescheid zu reagieren.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Schwarmstedt
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 7 ist eine Bundesautobahn. Für die Einordnung im Bußgeldkatalog bedeutet das: Der Verstoß wird als außerorts begangener Geschwindigkeitsverstoß behandelt. Das ist kein Detail am Rande, denn bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nach der Ortstafel – bei Autobahnen stellt sich diese Frage nicht.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle einer Autobahn zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur zeitweise gelten, etwa durch aufgestellte oder wechselnde Schilder. Genau deshalb lohnt der Blick in die Akte: Zu prüfen ist unter anderem, ob die Begrenzung, die dem Vorwurf zugrunde gelegt wird, für die betroffene Fahrtrichtung überhaupt wirksam angeordnet und ausreichend erkennbar beschildert war.

Ein weiterer Punkt betrifft den Messwert selbst. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist maßgeblich für die Sanktion. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer Grenze, an der Punkte oder ein Regelfahrverbot beginnen, kann sich die Prüfung von Messung, Eichung und Auswertung spürbar auswirken.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig erreicht das erste Schreiben den Fahrzeughalter, weil über das Kennzeichen ermittelt wird. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Dabei gilt eine wichtige Unterscheidung: Angaben zur Person – also Name, Geburtsdatum, Anschrift – sind Pflicht. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen.

Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil gerechnet werden. Gerade wenn Halter und Fahrer nicht dieselbe Person sind oder Sie sich an die Fahrt nicht sicher erinnern, ist eine schnelle, ungeprüfte Antwort selten hilfreich. Sinnvoller ist der geordnete Weg: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht nehmen, dann entscheiden.

Falls zu dem Vorwurf ein Messfoto in der Akte liegt, kann auch die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden. Ebenso gehören Beschilderung und Eichunterlagen zu den Punkten, die sich erst nach Einsicht in die vollständigen Unterlagen bewerten lassen.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: mit einem Punkt, und mit zwei Punkten, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt es zu einem Fahrverbot und ist es Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall und muss begründet dargelegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Schwarmstedt wohnen, spricht nichts dagegen, das Verfahren vollständig aus der Ferne zu führen: Unterlagen lassen sich digital übermitteln, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über den Anwalt, eine Anreise ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vor dem ersten Schritt lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Zählt eine Messung auf der A 7 bei Schwarmstedt als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zur Fahrereigenschaft schweigen, darf dies nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und gilt nicht als Eingeständnis.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids einzulegen. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht nötig – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Heidekreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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