Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Soltau-Ost, Fahrtrichtung Hannover

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 7 bei Soltau-Ost, Fahrtrichtung Hannover

Sie sind auf der A 7 bei Soltau-Ost in Fahrtrichtung Hannover in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beides sind unterschiedliche Verfahrensstufen mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben vorliegt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon in diesem Schritt begründen zu müssen. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung. Erst danach lohnt es, über Akteneinsicht die Grundlagen der Messung prüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Soltau-Ost
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 7 in Richtung Hannover: außerorts nach dem Bußgeldkatalog

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das hat unmittelbare Folgen für die Höhe der Sanktion: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Ein Blick auf die richtige Spalte des Katalogs ist daher der erste Schritt, wenn Sie einschätzen wollen, was Ihnen vorgehalten wird.

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Beschränkungen können dauerhaft angeordnet oder nur vorübergehend aufgestellt sein, und sie können abschnittsweise unterschiedlich ausfallen. Für das Verfahren ist entscheidend, welcher Wert an der konkreten Stelle in Fahrtrichtung Hannover für Sie galt und ob die Schilder so angeordnet und erkennbar waren, dass die Beschränkung Ihnen gegenüber wirksam wurde. Genau das gehört zu den Punkten, die sich erst anhand der Akte beurteilen lassen.

Maßgeblich ist außerdem nicht der roh gemessene Wert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist Grundlage der Sanktion. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer Stufengrenze, kann schon diese Rechengröße den Unterschied machen.

Halterpost, Fahrerfrage und die Frist

Schreiben der Bußgeldstelle gehen häufig zunächst an die Person, die als Halter eingetragen ist – das muss nicht dieselbe sein, die gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht: Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist außerdem die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfungspunkt. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; überprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und eben diese Fahrerzuordnung. Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akte anfordern, dann inhaltlich bewerten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Droht ein Fahrverbot und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so etwa auf Urlaubszeiten legen. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, dann fällt die Geldbuße höher aus; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von Soltau entfernt wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Vertretung laufen schriftlich beziehungsweise über den Verteidiger. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine kurze Deckungsanfrage klärt das.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 7 bei Soltau-Ost als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Äußern Sie sich zum Vorwurf nicht, darf Ihnen dieses Schweigen nicht nachteilig ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung müssen Sie zunächst nicht liefern – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Heidekreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite