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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 3 bei der Ausfahrt Montabaur, Fahrtrichtung Köln

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Geblitzt auf der A 3 bei der Ausfahrt Montabaur, Fahrtrichtung Köln

Sie sind auf der A 3 bei der Ausfahrt Montabaur in Fahrtrichtung Köln bei km 123,7 in eine Geschwindigkeitsmessung geraten. Für diese Stelle ist ein Tempolimit von 100 km/h hinterlegt, gemessen wurde mobil. Da Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten, richten sich die Folgen nach den niedrigeren Regelsätzen für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

Wichtig ist zunächst die Papierform: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Nachfrage. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Damit bleibt die Möglichkeit offen, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und die Vorwürfe zu prüfen, bevor Sie sich inhaltlich äußern.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ausfahrt Montabaur
Fahrtrichtung Köln
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der A 3: Was zählt, ist der Wert nach Toleranzabzug

Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten. Für Ihren Fall ist entscheidend, welches Limit für den Messzeitpunkt zugrunde gelegt wurde und ob die Beschilderung in Fahrtrichtung Köln so gegolten hat, wie es die Akte darstellt. Prüfbar ist unter anderem, ob die maßgeblichen Zeichen vorhanden, gültig und für Sie erkennbar aufgestellt waren.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug. Liegt Ihr Fall nahe an einer Grenze der Bußgeldstaffel, kann schon ein einziges Kilometer pro Stunde über die Einordnung entscheiden. Da es sich um eine Autobahn handelt, gelten die außerörtlichen Regelsätze – bei gleicher Überschreitung sind diese niedriger als innerorts.

Mobile Messung: Akteneinsicht und Prüfpunkte

Für diese Stelle ist eine mobile Messung angegeben. Bei mobilen Kontrollen kommt es besonders darauf an, dass die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist und das eingesetzte Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; geprüft werden können dann typischerweise die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu klären, ob es eine Identifizierung überhaupt tragfähig erlaubt. Bekommen Sie als Fahrzeughalter Post, ohne selbst gefahren zu sein, gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte werden es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine Urlaubs- oder Ruhephase legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann lohnt ein genauer Blick in die Akte, bevor eine Entscheidung rechtskräftig wird.

Falls Sie weiter entfernt von Montabaur wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 3 bei der Ausfahrt Montabaur galt Tempo 100 – gelten die Sätze für innerorts?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig von der Höhe des Limits. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung geprüft werden.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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