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Geblitzt auf der BAB 3 bei Heiligenroth, Fahrtrichtung Köln

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Geblitzt auf der BAB 3 bei Heiligenroth, Fahrtrichtung Köln

Sie sind auf der BAB 3 bei Heiligenroth in Fahrtrichtung Köln, bei Kilometer 88,07 in Höhe Lidl, geblitzt worden und haben inzwischen Post erhalten? Dann geht es jetzt vor allem darum, welches Schreiben vorliegt und welche Frist daran hängt.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Erst der Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang: Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße BAB 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Heiligenroth
Fahrtrichtung Köln
Bundesland Rheinland-Pfalz

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf den Vorwurf aus

Die Messstelle liegt auf der Bundesautobahn 3. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das ist für Sie insofern günstig, als die Regelsätze bei gleicher Überschreitung außerorts niedriger ausfallen als innerorts. Für andere Straßen entscheidet dagegen die Beschilderung mit der Ortstafel darüber, welcher Teil des Katalogs gilt.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, den ein Messgerät zunächst anzeigt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für die Einordnung des Vorwurfs. Gerade an der Grenze zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden, weshalb sich ein Blick auf die konkrete Berechnung im Bescheid lohnt.

Wie schnell an einer bestimmten Stelle gefahren werden darf, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen auch nur vorübergehend angeordnet oder über Anzeigen geschaltet sein. Welche Beschilderung zum Tatzeitpunkt tatsächlich galt und ob sie ordnungsgemäß aufgestellt war, gehört zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht das erste Schreiben an den Halter des Fahrzeugs, der nicht zwingend auch gefahren ist. Wichtig ist die Unterscheidung: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Fahrgeschehen, müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Voreilige Angaben lassen sich später nur schwer wieder einfangen. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was die Behörde überhaupt in der Hand hat. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann geprüft werden, ob sich daraus eine Zuordnung zu einer bestimmten Person ableiten lässt. Ebenso können Messung, Eichung und Beschilderung überprüft werden – erst die Akteneinsicht macht das möglich.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre; im Gegenzug wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter von Heiligenroth entfernt wohnen: Ein Verfahren wegen einer Messung auf der BAB 3 lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen per E-Mail, Kommunikation telefonisch, Schriftverkehr mit der Behörde über die Kanzlei. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann gleich zu Beginn gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der BAB 3 Richtung Köln unterwegs – zählt das als innerorts?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, auch wenn die Messstelle in der Gemarkung einer Gemeinde wie Heiligenroth liegt. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Sie müssen Angaben zu Ihrer Person machen, nicht aber zur Sache. Wenn Sie zum Fahrgeschehen schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss nicht sofort begründet werden – die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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