Sie wurden auf der A 3 bei Kilometer 48,050 in der Gemeinde Neustadt/Wied in Fahrtrichtung Köln gemessen. An dieser Stelle erfolgt die Messung durch eine feste Anlage; zulässig sind dort 100 km/h. Ob daraus ein Verwarnungsgeld, eine Geldbuße, Punkte oder sogar ein Fahrverbot wird, entscheidet sich nach der Höhe der Überschreitung – und zwar nach Abzug der Messtoleranz von der gemessenen Geschwindigkeit.
Liegt bei Ihnen erst ein Anhörungsbogen vor, ist noch keine Entscheidung gefallen: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht. Ist der Bußgeldbescheid schon zugestellt, läuft eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst nicht begründet werden muss. In beiden Situationen kann ein Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Gem. Neustadt/Wied |
| Fahrtrichtung | Köln |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Art der Messung | Fester Blitzer |
| Messgerät | ESO ES 3.0 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der Autobahn – was die Einordnung bedeutet
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung Ihres Falles aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h in Betracht kommt. Punkte im Fahreignungsregister gibt es unabhängig davon ab 21 km/h Überschreitung – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Maßgeblich ist nicht der Wert, den die Anlage zunächst festhält, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, welche Geschwindigkeit dem Vorwurf zugrunde gelegt wurde und wie sie zustande gekommen ist.
Hinzu kommt die Frage der Beschilderung. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung, die auch nur vorübergehend angeordnet sein kann. Zur Prüfung gehört daher, ob das angenommene Limit für die betroffene Fahrtrichtung Köln durch die Beschilderung wirksam vorgegeben war und ob dies aus der Akte nachvollziehbar hervorgeht.
Akteneinsicht: Diese Punkte lassen sich überprüfen
Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – und das bereits, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Erst mit der Akte lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf inhaltlich Bestand hat. Geprüft werden unter anderem:
- die Messung selbst und ihre Dokumentation,
- die gültige Eichung des eingesetzten Geräts,
- die Beschilderung, auf die sich das Tempolimit stützt,
- die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person als Fahrer.
Der letzte Punkt ist häufig unterschätzt. Wird zunächst der Halter angeschrieben, bedeutet das nicht, dass die Fahrereigenschaft geklärt ist. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch für Halter, die Post erhalten. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört zur Prüfung auch, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung ergibt.
Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und einer nachvollziehbaren Darstellung ab.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist zusätzlich zu beachten: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.
Falls Sie weiter von Neustadt/Wied entfernt wohnen: Ein großer Teil des Verfahrens lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Kommt es nach einem Einspruch zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden werden. Eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht in jedem Fall erforderlich. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: ES 3.0
So misst der ES 3.0
Der ES 3.0 der eso GmbH ist ein sogenannter Einseitensensor. Anders als eine Lichtschranke sendet er selbst keine Strahlen aus – weder Licht noch Laser noch Radar. Der Sensorkopf, ein länglicher „Messbalken“ mit fünf optischen Sensoren, steht meist auf einem Stativ am Fahrbahnrand, etwa 50 bis 70 cm über der Fahrbahn und parallel zu ihr. Die Sensoren erfassen die Helligkeitsunterschiede, die ein vorbeifahrendes Fahrzeug erzeugt. Aus der Zeit, die das Fahrzeug für die feste Strecke zwischen den Sensoren braucht, berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Zusätzlich wird der Abstand des Fahrzeugs zum Sensor gemessen; damit kann der Messwert auch bei mehreren Fahrstreifen einem Fahrzeug zugeordnet werden. Die Rechnereinheit befindet sich meist in einem nahe abgestellten Fahrzeug, das Foto wird digital gefertigt. Typisch ist der mobile Einsatz; stationäre Nutzung ist möglich.
Standardisiertes Messverfahren
Die Messung mit dem ES 3.0 ist nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ein standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.
Was wir in der Akte prüfen
- Eichschein des Geräts und etwaige Eingriffe seit der Eichung.
- Aufstellung: Wurde die Fahrbahnneigung mit der zum Gerät gehörenden Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen? Stand das Stativ auf festem Untergrund? In der Fachliteratur wird berichtet, dass bei möglichem Einsinken des Stativs auf weichem Boden ein zusätzlicher Toleranzabzug von 1 km/h gewährt wurde.
- Fotolinie: Ihre Position muss vor Ort markiert und fotografisch dokumentiert werden (z.B. mit Leitkegel, Kreide oder Folie). Die Fotolinie dient nicht der Messung selbst, sondern der Zuordnung – wichtig vor allem, wenn mehrere Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen sind. Nach der Auswerterichtlinie des Herstellers, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, darf eine Messung nicht ausgewertet werden, wenn zwei Fahrzeuge in gleicher Richtung auf gleicher Höhe an der Fotolinie stehen.
- Messfoto und Datenfeld: Geschwindigkeit, Abstand zum Sensor, Datum und Uhrzeit werden eingeblendet. Passt der angegebene Abstand zur Fahrspur des Fahrzeugs?
- Messkamera: Ist das Foto der geeichten Messkamera unbrauchbar und nur das Bild einer nicht geeichten Zusatzkamera auswertbar, darf sich das Gericht nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht allein auf die Grundsätze des standardisierten Messverfahrens stützen, sondern muss die Messung konkret prüfen.
- Falldatei: Die Daten werden in einer verschlüsselten, signierten Datei gespeichert. Mit dem bei der PTB hinterlegten Referenz-Auswerteprogramm lässt sich prüfen, ob die Datei unverändert ist.
- Softwareversion und Gebrauchsanweisung: Für ältere Softwarestände gab es besondere Anforderungen an die Zuordnung. Die Gebrauchsanweisung sollte zur eingesetzten Version passen.
- Annullierungen/Statistik: Eine hohe Annullierungsrate ist nach der Fachliteratur nicht automatisch ein Fehlerhinweis, kann aber Anlass zu Nachfragen geben.
Zur Einordnung
Bloße Vermutungen, die Messung sei falsch, genügen nicht. Konkrete Ansatzpunkte ergeben sich beim ES 3.0 vor allem aus der Aufstellung, der Dokumentation der Fotolinie und der Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen. Ob solche Punkte vorliegen, zeigt erst die Akte.
Mehr zum ES 3.0, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: ES 3.0 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 3 in Richtung Köln unterwegs – gilt die Stelle als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, auch wenn sie durch ein Gemeindegebiet wie Neustadt/Wied verlaufen. Für Sie bedeutet das niedrigere Regelsätze als innerorts und ein Regelfahrverbot erst ab 41 km/h Überschreitung.
Zählt der gemessene Wert oder ein geringerer?
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist der Wert danach. Prüfen Sie daher, welche Geschwindigkeit dem Vorwurf im Verhältnis zu den erlaubten 100 km/h tatsächlich zugrunde gelegt wurde.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 3 bei Neustadt (Wied), km 45,550, Richtung Frankfurt/Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Windhagen (km 41,9)
- Geblitzt auf der A 3 bei Neustadt/Wied, km 48,050, Richtung Köln
- Geblitzt auf der A 3 bei Montabaur, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 3 bei der Ausfahrt Montabaur, Fahrtrichtung Köln
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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