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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland, Richtung Dresden

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Geblitzt auf der A 13 bei Ruhland, Richtung Dresden

Auf der A 13 bei Ruhland in Fahrtrichtung Dresden wurde mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Wer dort schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen, später gegebenenfalls einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der zeitliche Ablauf: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen selbst ist noch keine Entscheidung – hier sind nur die Angaben zu Ihrer Person verpflichtend, zur Sache müssen Sie nichts sagen. Ein Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und gilt nicht als Eingeständnis.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ruhland
Fahrtrichtung Dresden
Bundesland Brandenburg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Warum der Vorwurf schnell spürbar wird

Auf Autobahnabschnitten gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit nur dann, wenn sie durch Verkehrszeichen angeordnet ist – dauerhaft oder auch vorübergehend. Für die A 13 bei Ruhland ist in Richtung Dresden ein Limit von 100 km/h maßgeblich. Ob die Beschilderung im Zeitpunkt der Messung vollständig, eindeutig und ausreichend wiederholt vorhanden war, lässt sich nicht aus dem Bescheid ablesen, sondern nur anhand der Verfahrensakte prüfen.

Für die Einordnung der Sanktion gilt: Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung damit niedriger aus als innerorts. Entscheidend ist außerdem nicht der Rohwert des Messgeräts, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen der Bußgeldstaffeln kann dieser Abzug den Unterschied machen – etwa dann, wenn ein Wert knapp unter oder knapp über der Schwelle liegt, ab der Punkte oder ein Regelfahrverbot vorgesehen sind. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei.

Mobile Messung: Was sich in der Akte überprüfen lässt

Bei einer mobilen Kontrolle hängt die Verwertbarkeit des Ergebnisses von einer Reihe formaler und technischer Voraussetzungen ab. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem, ob das Messgerät gültig geeicht war, ob die Messung den Vorgaben für seinen Einsatz entsprach, ob die Beschilderung des Tempolimits die Anordnung tragen konnte und ob die Zuordnung zum Fahrer überhaupt tragfähig ist.

Der zweite Punkt betrifft die Fahrerfrage. Post der Behörde geht zunächst an den Halter. Halter und Fahrer sind aber nicht zwangsläufig dieselbe Person – bei Firmenwagen, Leihfahrzeugen oder Familienfahrzeugen ist das häufig nicht der Fall. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Frage, ob eine Identifizierung darauf möglich ist, zur Prüfung. Vorschnelle Angaben im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen, weshalb sich eine Stellungnahme erst nach Kenntnis des Akteninhalts empfiehlt.

Fahrverbot, Probezeit und die Sache mit der Entfernung

Droht ein Fahrverbot, sind zwei Dinge relevant. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Frage kommt, richtet sich nach den konkreten Umständen, etwa einem konkret drohenden Arbeitsplatzverlust.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Ruhland wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 13 Richtung Dresden bei Tempo 100 zu schnell – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als bei innerörtlichen Verstößen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen?

Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und ein Schweigen darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach Akteneinsicht.

Weitere Messstellen auf der A 13 in Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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