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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 52 bei Ratingen, km 63,717, Richtung Düsseldorf

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Geblitzt auf der A 52 bei Ratingen, km 63,717, Richtung Düsseldorf

Sie wurden auf der A 52 bei Ratingen an Kilometer 63,717 in Fahrtrichtung Düsseldorf gemessen. An dieser Stelle gilt Tempo 100, die Geschwindigkeit wurde mobil erfasst. Kurz darauf kommt meist Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.

Wichtig ist zunächst, welches Schreiben vorliegt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung: Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 52 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ratingen
Fahrtrichtung Düsseldorf
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn – wie der Vorwurf berechnet wird

Autobahnabschnitte sind nicht generell unbegrenzt: Wo eine Begrenzung angeordnet ist, ergibt sich das zulässige Tempo aus der Beschilderung, und diese kann dauerhaft oder auch nur zeitweise gelten. Für diese Messstelle in Fahrtrichtung Düsseldorf ist ein Limit von 100 km/h hinterlegt.

Für die Bewertung zählt nicht der roh angezeigte Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen; erst der danach verbleibende Wert ist maßgeblich für die Höhe der Sanktion. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog außerdem als außerorts – bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerhalb geschlossener Ortschaften. Ein Grenzwert, den Sie im Kopf behalten sollten: Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Mobile Messung: was sich im Einzelfall überprüfen lässt

Bei einer mobilen Messung wird die Anlage für den Einsatz aufgebaut und wieder abgebaut. Genau deshalb lohnt der Blick in die Verfahrensunterlagen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden; anschließend lässt sich unter anderem prüfen, ob die Messung nachvollziehbar durchgeführt und dokumentiert ist, ob ein gültiger Eichnachweis für das eingesetzte Gerät vorliegt, wie die Beschilderung des angeordneten Tempolimits in Fahrtrichtung Düsseldorf ausgestaltet war und ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist.

Die Fahrerfrage ist ein eigener Punkt: Post von der Behörde geht regelmäßig an die Halteranschrift, auch wenn am Tattag jemand anderes am Steuer saß. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann ausgewertet werden, was darauf überhaupt erkennbar ist. Solange das nicht geklärt ist, sollten Sie zur Sache keine Angaben machen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Das Verfahren selbst lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie weiter entfernt von Ratingen wohnen, ist dafür keine persönliche Anreise nötig – Akteneinsicht, Prüfung und Korrespondenz laufen über die Kanzlei.

Fahrverbot, Probezeit und Kosten des Verfahrens

Droht ein Fahrverbot, ist die Reihenfolge entscheidend. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine günstigere Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre, entscheidet sich am Einzelfall und muss begründet vorgetragen werden.

Fahren Sie noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Zum Kostenpunkt: Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig. Die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Wie schnell durfte ich an Kilometer 63,717 der A 52 Richtung Düsseldorf fahren?

Für diese Messstelle ist ein Tempolimit von 100 km/h hinterlegt. Maßgeblich ist stets die vor Ort angeordnete Beschilderung, die auf Autobahnen auch zeitweise gelten kann.

Gilt die Stelle als innerorts oder außerorts?

Es handelt sich um eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze dort niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; sinnvoll ist, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen.

Weitere Messstellen auf der A 52 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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