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Geblitzt auf der A 3 bei km 96,940 in Ratingen, Richtung Köln

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Geblitzt auf der A 3 bei km 96,940 in Ratingen, Richtung Köln

Auf der A 3 bei Ratingen wurde in Fahrtrichtung Köln bei km 96,940 die Geschwindigkeit mobil kontrolliert. Zugelassen waren an dieser Stelle 80 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um einen Vorwurf – festgelegt ist noch nichts.

Wichtig sind jetzt zwei Dinge: die Frist im Blick behalten und den Vorwurf nicht vorschnell bestätigen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 3 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ratingen
Fahrtrichtung Köln
Bundesland Nordrhein-Westfalen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempo 80 auf der A 3 – warum die Beschilderung zählt

Für die Messstelle bei km 96,940 in Richtung Köln gilt eine Begrenzung auf 80 km/h. Auf Autobahnen ergeben sich solche Werte aus der Beschilderung, und diese kann dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein. Für ein Bußgeldverfahren ist deshalb nicht nur entscheidend, welcher Wert gemessen wurde, sondern auch, ob die Begrenzung an der maßgeblichen Stelle wirksam und für den Verkehr erkennbar bekanntgegeben war.

Diese Frage lässt sich nicht aus dem Bescheid heraus beantworten, sondern nur anhand der Akte. Zur Prüfung gehören unter anderem die Dokumentation der Messung, der Eichnachweis sowie die Angaben dazu, welche Schilder dem Messpunkt vorausgingen. Ergibt sich daraus ein anderes Bild, kann sich der Vorwurf verschieben oder ganz entfallen.

Ein weiterer Punkt betrifft den Ausgangswert: Vom gemessenen Tempo wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für die Einordnung maßgeblich. Da die A 3 als Autobahn im Bußgeldkatalog außerorts bewertet wird, gelten die Regelsätze für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften – bei gleicher Überschreitung liegen diese niedriger als innerorts.

Mobile Messung: Was sich an der Akte prüfen lässt

Die Kontrolle an dieser Stelle erfolgte als mobile Messung mit einem PoliScan Speed. Anders als bei einer dauerhaft eingerichteten Anlage kommt es bei mobilen Einsätzen darauf an, dass der Aufbau und die Bedienung des Geräts den Vorgaben der Zulassung entsprechen und sauber festgehalten sind. Genau das ist Gegenstand der Akteneinsicht: Messprotokoll, Eichunterlagen, Schulungsnachweise und die zur Messung gehörenden Daten.

Auch die Fahrerfrage spielt eine Rolle. Halterpost bedeutet nicht automatisch, dass die Fahrereigenschaft feststeht. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu prüfen, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Ein Anhörungsbogen ist dabei noch kein Bescheid: Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – gerechnet nach Abzug der Toleranz – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es in Ihrem Fall dazu kommt, ergibt sich aus der Einordnung des bereinigten Messwerts.

Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich ein Fahrverbot auch vermeiden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob eine solche Konstellation vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, den Vorwurf vorher zu prüfen. Falls Sie weiter entfernt von Ratingen wohnen, lässt sich das Verfahren vollständig aus der Ferne führen – per Telefon, E-Mail und Post. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein Blick in die Police lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 3 bei Ratingen galten 80 km/h – wird das wie innerorts bewertet?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, welcher Wert beschildert ist. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen für die Messung Richtung Köln bekommen. Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Was kann bei einer mobilen Messung mit PoliScan Speed überprüft werden?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden. Geprüft werden unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung an der betroffenen Stelle und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.

Weitere Messstellen auf der A 3 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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