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Geblitzt in der Reinhardsbrunner Straße in Gotha, beidseitig Höhe Dorotheenstraße

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Geblitzt in der Reinhardsbrunner Straße in Gotha, beidseitig Höhe Dorotheenstraße

In der Reinhardsbrunner Straße in Gotha wird in Höhe der Dorotheenstraße beidseitig mit einem Blitzeranhänger gemessen, eingesetzt wird dabei ein PoliScan FM1. Als zulässige Höchstgeschwindigkeit gelten hier 50 km/h. Wenn Sie zu diesem Vorfall Post bekommen haben, geht es zunächst um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor, und welche Frist läuft dadurch?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung über Geldbuße oder Punkte. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung in Gang – begründen müssen Sie den Einspruch nicht sofort. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teils schon bevor ein Bescheid ergangen ist, und erst danach beurteilen, ob die Messung inhaltlich trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Reinhardsbrunner Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Gotha
Fahrtrichtung Beidseitig (Höhe Dorotheenstraße)
Bundesland Thüringen
Art der Messung Blitzeranhänger
Messgerät PoliScan FM1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Tempo 50 und die Folgen bei höherer Geschwindigkeit

Maßgeblich für das Verfahren ist nicht der Wert, der im Gerät angezeigt wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser bereinigte Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt – schon deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor man eine Überschreitung als feststehend hinnimmt.

Wie die Überschreitung eingeordnet wird, hängt zudem davon ab, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Das richtet sich allein nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel, nicht nach dem Tempolimit und nicht nach dem äußeren Eindruck der Straße. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen: bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Bei einem Tempolimit von 50 km/h ist die Spanne, in der diese Schwellen erreicht werden, überschaubar. Umso wichtiger ist es, die Zuordnung der Stelle und den Toleranzabzug genau nachzuvollziehen, statt den Bescheid ungeprüft bestandskräftig werden zu lassen.

Messung mit dem Blitzeranhänger – was geprüft werden kann

Dass hier mit einem Blitzeranhänger und dem PoliScan FM1 gemessen wird, ändert nichts an den üblichen Prüfpunkten eines Bußgeldverfahrens. Über die Akteneinsicht lässt sich unter anderem klären, ob das Gerät gültig geeicht war, ob die Messung nach den Vorgaben für dieses Gerät durchgeführt und dokumentiert wurde, wie die Beschilderung an dieser Stelle ausgestaltet war und ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt.

Gerade der letzte Punkt ist häufig entscheidend. Angeschrieben wird zunächst die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist – das muss nicht die Person sein, die am Steuer saß. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kommt es darauf an, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch für Halter, die Post erhalten.

Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Eine schnelle, gut gemeinte Erklärung kann dagegen Punkte in der Akte festschreiben, die sich später nur schwer wieder auflösen lassen.

Fristen, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man es nicht ankommen lassen. Prüfen Sie deshalb früh, wann der Bescheid zugestellt wurde.

Befinden Sie sich in der Probezeit, hat eine Überschreitung ab 21 km/h besonderes Gewicht: Sie zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Droht ein Fahrverbot und ist es Ihr erstes – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, entscheidet sich am Einzelfall.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht. Falls Sie weiter von Gotha entfernt wohnen, sollten Sie diesen Punkt frühzeitig ansprechen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit innerorts außerorts
bis 10 km/h 51–60 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 61–65 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 66–70 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 71–75 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 76–80 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 81–90 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 91–100 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 101–110 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 111–120 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 121 und mehr km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung in der Reinhardsbrunner Straße erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und ersetzt keinen Nachweis gegen Sie.

Gilt die Stelle in Höhe der Dorotheenstraße als innerorts?

Das richtet sich ausschließlich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, und nicht nach dem Tempolimit von 50 km/h. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts höhere Regelsätze gelten und ein Fahrverbot früher vorgesehen ist.

Lohnt sich Akteneinsicht, obwohl mit einem Blitzeranhänger gemessen wurde?

Ja, denn die Akte zeigt unter anderem Eichung, Messdokumentation, Beschilderung und die Grundlage der Fahrerzuordnung. Die Einsicht kann über einen Anwalt auch schon vor Erlass eines Bußgeldbescheids beantragt werden.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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