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Geblitzt auf der A 4 bei Mühlberg, km 230,5, Richtung Dresden

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Geblitzt auf der A 4 bei Mühlberg, km 230,5, Richtung Dresden

Sie wurden auf der A 4 bei Mühlberg in Höhe von Kilometer 230,5 in Fahrtrichtung Dresden gemessen. Hier bestand ein Tempolimit von 130 km/h, die Messung erfolgte mobil. Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog zu den Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften – die Regelsätze fallen bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist – Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich, und zwar zunächst ohne Begründung. Diese Zeit können Sie nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und die Messung überprüfen zu lassen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Mühlberg
Fahrtrichtung Dresden
Bundesland Thüringen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h

Tempo 130 auf der A 4: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Maßgeblich ist nie der Wert, der zunächst angezeigt oder genannt wird, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt – und damit auch darüber, ob es bei einer Geldbuße bleibt.

Die Staffelung ist gerade bei einem Limit von 130 km/h relevant, weil sich schon geringe Unterschiede in der Auswertung auf die Rechtsfolgen auswirken können. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die jeweilige Stufe ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Liegt Ihr Wert nahe an einer solchen Grenze, lohnt die genaue Prüfung besonders.

Auch die Frage, welches Tempolimit an der Messstelle rechtlich verbindlich galt, gehört zur Prüfung. Auf Autobahnen werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung festgelegt – dauerhaft oder vorübergehend. Ob die Beschilderung im Einzelfall ordnungsgemäß war und dem Vorwurf zugrunde gelegt werden kann, lässt sich erst anhand der Akte beurteilen, nicht anhand des Bescheids allein.

Mobile Messung: Was sich in der Akte prüfen lässt

Die Messung an dieser Stelle wurde mobil durchgeführt. Für Sie bedeutet das: Neben dem gemessenen Wert selbst sind vor allem die Umstände der konkreten Messung von Bedeutung. Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht genommen werden; überprüfen lassen sich dabei unter anderem die Messung und ihre Auswertung, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person als Fahrer.

Die Fahrerfrage ist ein eigener Punkt. Post der Behörde erreicht in der Regel zunächst den Halter eines Fahrzeugs, und Halter und Fahrer müssen nicht identisch sein. Im Anhörungsbogen sind Sie verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Falls ein Messfoto Teil der Akte ist, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine sichere Identifizierung ableiten lässt. Vorschnelle Erklärungen, man sei gefahren, nehmen dagegen eine Möglichkeit aus der Hand, die sonst offenstünde.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Zum anderen gilt beim ersten Fahrverbot, also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, eine Gestaltungsmöglichkeit: Der Beginn kann innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Falls Sie weiter entfernt von Mühlberg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Kommunikation, Akteneinsicht und Einspruch laufen schriftlich und elektronisch; eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das meist schnell.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 130. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 131–140 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 141–145 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 146–150 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 151–155 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 156–160 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 161–170 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 171–180 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 181–190 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 191–200 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 201 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 4 bei Mühlberg mit mehr als 130 km/h gemessen – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerhalb geschlossener Ortschaften.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Messung bei km 230,5 ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person – Name, Adresse, Geburtsdatum – sind verpflichtend. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen; Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und macht Sie nicht zum überführten Fahrer.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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