Sie sind auf der A 9 bei Heideland in eine Geschwindigkeitsmessung geraten und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stadien des Verfahrens, und beide lassen sich noch beeinflussen.
Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ist die Frist gesichert, kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen werden – erst dann zeigt sich, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 9 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Heideland |
| Bundesland | Thüringen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
A 9 bei Heideland: Autobahn heißt außerorts
Die A 9 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog bedeutet das: Der Verstoß wird nach den außerörtlichen Regelsätzen bewertet. Das ist für Sie günstiger als eine Messung innerhalb einer Ortschaft, denn bei gleicher Überschreitung liegen die innerörtlichen Sätze höher, und ein Regelfahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.
Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch zeitlich befristet oder über Wechselverkehrszeichen geschaltet sein. Für Sie ist deshalb ein Punkt wichtig: Der Vorwurf steht und fällt damit, dass die behauptete Begrenzung an der maßgeblichen Stelle tatsächlich und ordnungsgemäß angezeigt war. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.
Ebenfalls zu prüfen ist der Toleranzabzug. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzwert abgezogen; erst der Wert danach ist für die Einordnung des Vorwurfs maßgeblich. Liegt Ihr Fall nahe an einer Grenze – etwa an der Schwelle zu einem Punkt oder zu einem Fahrverbot –, kann schon die richtige Behandlung dieses Abzugs über die Folgen entscheiden.
Anhörungsbogen, Halterpost und Fahrerfrage
Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und das Fahrzeug jemand anderes geführt hat: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Vorschnelle oder ungenaue Angaben im Anhörungsbogen erschweren die spätere Verteidigung dagegen häufig – etwa wenn die Zuordnung zum Fahrer noch offen wäre. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann auch dessen Aussagekraft überprüft werden.
Bei der Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Fahreridentifizierung überprüfen. Akteneinsicht ist über einen Anwalt bereits vor einem Bescheid möglich.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und der Weg zum Amtsgericht
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte sind es, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich die Geldbuße erhöht – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das jedoch nicht. Läuft die Einspruchsfrist ungenutzt ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung auf der A 9 bei Heideland als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist bei Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – und damit zur Fahrerfrage – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Was kann bei einer Messung auf der Autobahn überprüft werden?
Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung des geltenden Tempolimits und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen. Maßgeblich ist zudem der Wert nach Abzug der Messtoleranz.
Weitere Messstellen: Saale-Holzland-Kreis
- Geblitzt auf der A 9 bei Schleifreisen, km 187
- Geblitzt auf der A 9 bei Hainspitz, km 178,0, Fahrtrichtung Berlin
- Geblitzt auf der A 9 bei km 177,5 in Höhe Eisenberg
- Geblitzt auf der A 9 bei km 204,5 in Schleifreisen, Richtung Leipzig
- Geblitzt auf der A 9 bei Hainspitz, km 208, Richtung Leipzig
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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