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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 9 bei Schleifreisen, km 187

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Geblitzt auf der A 9 bei Schleifreisen, km 187

Sie wurden auf der A 9 bei Schleifreisen in Höhe von km 187 gemessen und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt sachlich, was die beiden Schreiben unterscheidet, worauf es bei der Geschwindigkeit ankommt und welche Schritte jetzt sinnvoll sind.

Wichtig ist zunächst die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Über einen Anwalt lässt sich anschließend – oder schon vor einem Bescheid – Akteneinsicht nehmen, um die Messung überhaupt erst nachvollziehbar zu machen. Angaben zur Sache müssen Sie dabei nicht machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Schleifreisen
Bundesland Thüringen

A 9: außerorts – und was das für die Rechtsfolgen bedeutet

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften behandelt. Das wirkt sich auf zwei Punkte aus: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw außerorts erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen unabhängig davon ab 21 km/h hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend sein, und sie können sich innerhalb eines Streckenzugs ändern. Für Ihr Verfahren ist deshalb nicht nur der Messwert relevant, sondern auch die Frage, welches Limit zum Tatzeitpunkt an der maßgeblichen Stelle wirksam angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war. Das lässt sich erst anhand der Akte beurteilen.

Ebenso zählt nicht der abgelesene Rohwert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der verbleibende Wert ist Grundlage für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Schon wenige km/h können darüber entscheiden, in welche Stufe Ihr Fall fällt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache selbst dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden – wer sich nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt. Dasselbe Prinzip gilt für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden: Niemand muss sich selbst belasten oder aktiv an der eigenen Belastung mitwirken.

Bevor Sie etwas ausfüllen, ist die Akteneinsicht der sinnvollere Schritt. Über einen Anwalt kann sie bereits vor einem Bescheid beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich auch dessen Aussagekraft bewerten.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und mit Urlaub oder ruhigeren Wochen abstimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Genau deshalb lohnt der Blick in die Akte vor Ablauf der Einspruchsfrist – danach wird der Bescheid rechtskräftig, und eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Nach einem Einspruch kann eine Hauptverhandlung beim Amtsgericht folgen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend. Falls Sie weiter entfernt von Schleifreisen wohnen, ist das ein Punkt, den man früh klären kann. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Schleifreisen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden; sinnvoller ist es, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Gilt die A 9 bei Schleifreisen als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dadurch niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot für Pkw ist erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids; eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig – Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Versäumnis nicht von Ihnen verschuldet war.

Weitere Messstellen: Saale-Holzland-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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