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Geblitzt auf der A 9 bei km 177,5 in Höhe Eisenberg

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Geblitzt auf der A 9 bei km 177,5 in Höhe Eisenberg

Sie wurden auf der A 9 bei Kilometer 177,5 in Höhe Eisenberg in Thüringen geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben bedeuten Unterschiedliches: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, der Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch in Lauf. Der Einspruch muss nicht gleich begründet werden.

Wichtig ist deshalb zuerst der Blick auf das Zustelldatum. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt. Erst mit der Akte lässt sich beurteilen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen. Angaben zur Sache müssen Sie in der Zwischenzeit nicht machen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Eisenberg
Bundesland Thüringen

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Die A 9 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Bewertung Ihres Falls aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h im Regelfall vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welche Geschwindigkeit an einer bestimmten Stelle einer Autobahn zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder auch nur zeitweise aufgestellt sein, und sie können abgestuft verlaufen. Für Sie als Betroffenen ist deshalb die Frage zentral, welches Limit die Behörde Ihrer Messung zugrunde legt und ob die dazu gehörende Beschilderung bei der Fahrt tatsächlich in der vorgeschriebenen Weise erkennbar war. Das lässt sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten, sondern nur anhand der Verfahrensakte mit den Unterlagen zur Messung und zur Anordnung.

Ein weiterer Punkt betrifft den Ausgangswert: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug. Liegt Ihr Fall knapp an einer Grenze, kann sich die Prüfung dieses Rechenschritts spürbar auswirken.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht das erste Schreiben an den Halter des Fahrzeugs. Daraus folgt nicht, dass Sie sich zur Fahrereigenschaft äußern müssen. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person – also Name, Anschrift, Geburtsdatum. Zur Sache selbst dürfen Sie schweigen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halter.

Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen schränken die späteren Möglichkeiten dagegen oft ein. Sinnvoll ist die umgekehrte Reihenfolge: zunächst Akteneinsicht, dann Bewertung, dann eine Entscheidung darüber, ob und mit welcher Stoßrichtung Stellung genommen wird. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft für die Zuordnung zum Fahrer zu den Punkten, die geprüft werden können.

Ist der Bußgeldbescheid schon da, zählt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollten Sie sich nicht verlassen.

Fahrverbot, Probezeit und der weitere Ablauf nach einem Einspruch

Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Dinge wichtig. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und damit auf Urlaub oder ruhige Arbeitsphasen legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Das muss konkret vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb lohnt der Blick in die Akte, bevor etwas rechtskräftig wird.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – ob das gelingt, entscheidet das Gericht im Einzelfall, eine Anreise ist also nicht in jedem Verfahren entbehrlich. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage klären wir für Sie mit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 9 bei Eisenberg geblitzt – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, also auch die A 9 bei Kilometer 177,5. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Bewertung, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger sind und ein Fahrverbot erst ab 41 km/h Überschreitung im Regelfall vorgesehen ist.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Nein. Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person, nicht die Angaben zur Sache. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und niemand muss sich selbst belasten.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Weitere Messstellen: Saale-Holzland-Kreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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