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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Freiburg-Süd in Richtung Basel

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Geblitzt auf der A 5 bei Freiburg-Süd in Richtung Basel

Sie sind auf der A 5 in Richtung Basel im Bereich Freiburg-Süd gemessen worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt, welcher Vorwurf darin steht und welche Frist bereits läuft.

Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und damit überhaupt beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Freiburg-Süd
Fahrtrichtung Basel
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

A 5 in Richtung Basel: Bewertung nach den Sätzen für außerorts

Für die Einordnung des Vorwurfs ist zunächst wichtig, dass Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit niedriger als innerorts – die Staffelung bleibt aber bestehen: Je höher die Überschreitung, desto deutlicher steigen die Folgen, bis hin zu Punkten und einem Regelfahrverbot.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der im Gerät angezeigt wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann in Grenzfällen darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt – etwa ob überhaupt ein Punkt im Fahreignungsregister anfällt oder ob ein Fahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie daher im Bescheid, welche Geschwindigkeit als vorwerfbar zugrunde gelegt wurde.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; solche Anordnungen können auch zeitlich begrenzt oder wechselnd sein. Für Ihr Verfahren heißt das: Welches Limit im Zeitpunkt der Messung an der betreffenden Stelle in Richtung Basel gegolten hat und ob es ordnungsgemäß und erkennbar angeordnet war, ist eine Frage, die sich aus der Akte beantworten lässt – nicht aus dem Bescheid allein.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Akteneinsicht

Kommt das Schreiben als Anhörungsbogen, richtet es sich häufig zunächst an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zum Vorwurf selbst schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Vorschnelle Erklärungen sind gerade deshalb riskant: Wer den Vorwurf im Anhörungsbogen bestätigt oder sich selbst als Fahrer benennt, nimmt einem späteren Verfahren möglicherweise den Ansatz. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg – erst den Akteninhalt kennen, dann entscheiden.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zur Person am Steuer. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die sich überprüfen lassen. Der Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht, Bewertung.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Freiburg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Korrespondenz, Akteneinsicht und Einspruch erfordern keine persönliche Anwesenheit. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig – eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich vor der weiteren Entscheidung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 5 in Richtung Basel unterwegs – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts bewertet, unabhängig davon, in welcher Nähe zu einer Stadt gemessen wurde. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf daraus kein Nachteil für Sie abgeleitet werden.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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