Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 auf Höhe AS Neuenburg

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 5 auf Höhe AS Neuenburg

Sie wurden auf der A 5 auf Höhe AS Neuenburg gemessen und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt AS Neuenburg
Bundesland Baden-Württemberg

A 5: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Die A 5 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog bedeutet das: Ein Geschwindigkeitsverstoß wird hier nach den Sätzen für außerorts bewertet. Diese liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen Regelsätze – die Staffelung nach der Höhe der Überschreitung bleibt aber bestehen, und ab einer bestimmten Differenz sind Punkte und ein Regelfahrverbot vorgesehen.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle einer Autobahn zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein, etwa durch aufgestellte oder wechselnde Anzeigen. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt, ob es ordnungsgemäß und für Sie erkennbar ausgewiesen war und ob sich das aus der Akte nachvollziehen lässt. Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern erst anhand der Unterlagen, die die Behörde zur Messung geführt hat.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für die Einordnung entscheidend. Gerade im Grenzbereich zu einer höheren Stufe kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig geht die erste Post an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist – das muss nicht die Person sein, die gefahren ist. Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum, müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht als Eingeständnis verstanden und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Erklärungen im Feld „Bemerkungen“ sind der häufigste vermeidbare Fehler, weil sie den Vorwurf bestätigen können, bevor überhaupt geklärt ist, was die Akte hergibt. Sinnvoller ist es, zunächst die Fristlage zu sichern und dann Akteneinsicht zu nehmen. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die eingesehen werden können.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe der Messstelle wohnen, ist das für die Bearbeitung ohne Bedeutung: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Nachfrage vor der Mandatierung lohnt sich.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 5 bei AS Neuenburg zu schnell – gilt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei gleicher Überschreitung innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich – sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite