Sie wurden auf der A 5 auf Höhe AS Neuenburg gemessen und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten.
Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | AS Neuenburg |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
A 5: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet
Die A 5 ist eine Bundesautobahn. Für den Bußgeldkatalog bedeutet das: Ein Geschwindigkeitsverstoß wird hier nach den Sätzen für außerorts bewertet. Diese liegen bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen Regelsätze – die Staffelung nach der Höhe der Überschreitung bleibt aber bestehen, und ab einer bestimmten Differenz sind Punkte und ein Regelfahrverbot vorgesehen.
Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle einer Autobahn zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft oder auch nur zeitweise angeordnet sein, etwa durch aufgestellte oder wechselnde Anzeigen. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welches Limit im Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt, ob es ordnungsgemäß und für Sie erkennbar ausgewiesen war und ob sich das aus der Akte nachvollziehen lässt. Diese Punkte lassen sich nicht aus dem Bescheid allein beurteilen, sondern erst anhand der Unterlagen, die die Behörde zur Messung geführt hat.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für die Einordnung entscheidend. Gerade im Grenzbereich zu einer höheren Stufe kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Häufig geht die erste Post an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist – das muss nicht die Person sein, die gefahren ist. Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zu Ihrer Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum, müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht als Eingeständnis verstanden und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Vorschnelle Erklärungen im Feld „Bemerkungen“ sind der häufigste vermeidbare Fehler, weil sie den Vorwurf bestätigen können, bevor überhaupt geklärt ist, was die Akte hergibt. Sinnvoller ist es, zunächst die Fristlage zu sichern und dann Akteneinsicht zu nehmen. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die eingesehen werden können.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister in Betracht; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Falls Sie nicht in der Nähe der Messstelle wohnen, ist das für die Bearbeitung ohne Bedeutung: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine kurze Nachfrage vor der Mandatierung lohnt sich.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 5 bei AS Neuenburg zu schnell – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei gleicher Überschreitung innerorts.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich – sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.
Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 5 bei Bad Krozingen, Fahrtrichtung Basel
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden
- Geblitzt auf der A 5 bei Schutterwald, km 700,950, Richtung Freiburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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