Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden

Sie sind auf der A 5 im Bereich Baden-Baden geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft für Sie?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob die Messung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 5 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Baden-Baden
Bundesland Baden-Württemberg

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus

Für den Bußgeldkatalog gilt die A 5 als Autobahn und damit als Strecke außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei identischer Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Wer also auf einer Autobahn gemessen wird, wird nach der außerörtlichen Staffelung behandelt. Bei anderen Straßen richtet sich diese Einordnung nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der aus dem Messgerät kommt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann im Grenzbereich entscheidend sein, etwa wenn nur wenige Kilometer pro Stunde zwischen zwei Stufen der Tabelle liegen. Prüfen Sie deshalb, welcher Wert im Bescheid als vorwerfbare Überschreitung zugrunde gelegt wurde.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, dauerhaft oder auch nur zeitweise. Ob und in welcher Höhe an der Stelle Ihrer Messung eine Begrenzung galt, ergibt sich aus dem Vorwurf und aus der Akte – und genau das lässt sich überprüfen, statt es einfach zu übernehmen.

Punkte, Fahrverbot und was sich daran beeinflussen lässt

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Punkte oft nicht das eigentliche Problem, sondern die Zeit ohne Führerschein.

Hier gibt es Spielräume. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine Urlaubs- oder Nebenzeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, ist eine Einzelfallfrage, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.

Fahrerfrage, Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne

Die erste Post geht regelmäßig an den Fahrzeughalter. Halter und Fahrer sind aber nicht zwingend dieselbe Person. Im Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Ein vorschnell ausgefülltes Formular nimmt dagegen Prüfungsmöglichkeiten vorweg.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Angesehen werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf tatsächlich Ihnen zuzuordnen ist. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Qualität zur Prüfung. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Verteidigung sinnvoll ist oder ob es eher um die Gestaltung der Folgen geht.

Der Ablauf ist schlank: Frist wahren, Akte anfordern, Inhalt bewerten. Falls Sie nicht in der Nähe von Baden-Baden wohnen, ist das kein Hindernis – ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Entfernung führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann gleich am Anfang gestellt werden.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 5 bei Baden-Baden gemessen – gilt das als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Sache ausfüllen?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akteneinsicht danach erfolgen kann.

Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite