Sie sind auf der A 5 im Bereich Baden-Baden geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft für Sie?
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob die Messung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 5 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Baden-Baden |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus
Für den Bußgeldkatalog gilt die A 5 als Autobahn und damit als Strecke außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Bei identischer Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Wer also auf einer Autobahn gemessen wird, wird nach der außerörtlichen Staffelung behandelt. Bei anderen Straßen richtet sich diese Einordnung nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der aus dem Messgerät kommt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann im Grenzbereich entscheidend sein, etwa wenn nur wenige Kilometer pro Stunde zwischen zwei Stufen der Tabelle liegen. Prüfen Sie deshalb, welcher Wert im Bescheid als vorwerfbare Überschreitung zugrunde gelegt wurde.
Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt sein, dauerhaft oder auch nur zeitweise. Ob und in welcher Höhe an der Stelle Ihrer Messung eine Begrenzung galt, ergibt sich aus dem Vorwurf und aus der Akte – und genau das lässt sich überprüfen, statt es einfach zu übernehmen.
Punkte, Fahrverbot und was sich daran beeinflussen lässt
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum, sind zwei Punkte oft nicht das eigentliche Problem, sondern die Zeit ohne Führerschein.
Hier gibt es Spielräume. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine Urlaubs- oder Nebenzeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch ganz abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, ist eine Einzelfallfrage, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein.
Fahrerfrage, Akteneinsicht und Verfahren aus der Ferne
Die erste Post geht regelmäßig an den Fahrzeughalter. Halter und Fahrer sind aber nicht zwingend dieselbe Person. Im Anhörungsbogen müssen Sie Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden. Ein vorschnell ausgefülltes Formular nimmt dagegen Prüfungsmöglichkeiten vorweg.
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Angesehen werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Person auf dem Vorwurf tatsächlich Ihnen zuzuordnen ist. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Qualität zur Prüfung. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Verteidigung sinnvoll ist oder ob es eher um die Gestaltung der Folgen geht.
Der Ablauf ist schlank: Frist wahren, Akte anfordern, Inhalt bewerten. Falls Sie nicht in der Nähe von Baden-Baden wohnen, ist das kein Hindernis – ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig schriftlich und aus der Entfernung führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann gleich am Anfang gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde auf der A 5 bei Baden-Baden gemessen – gilt das als innerorts?
Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Muss ich den Anhörungsbogen zur Sache ausfüllen?
Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akteneinsicht danach erfolgen kann.
Weitere Messstellen auf der A 5 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden, Fahrtrichtung Basel
- Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden, km 510, Fahrtrichtung Basel
- Geblitzt auf der A 5 bei Baden-Baden, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Offenburg, Fahrtrichtung Karlsruhe
- Geblitzt auf der A 5 bei Bruchsal, Fahrtrichtung Frankfurt
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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