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Messstellen im Fokus

Geblitzt in der Thiemstraße Ecke Saarbrücker Straße in Cottbus

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Geblitzt in der Thiemstraße Ecke Saarbrücker Straße in Cottbus

Sie wurden an der Thiemstraße Ecke Saarbrücker Straße in Cottbus geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es zunächst um zwei Fragen: Was genau wird Ihnen vorgeworfen, und welche Frist läuft gerade?

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Liegt dagegen schon ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße Thiemstraße Ecke Saarbrücker Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Cottbus
Bundesland Brandenburg

Kreuzungsbereich in Cottbus: Was für die Höhe des Vorwurfs entscheidend ist

Die Thiemstraße und die Saarbrücker Straße sind benannte Straßen im Stadtgebiet von Cottbus. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsvorwurfs ist zweierlei maßgeblich: welches Tempolimit an der konkreten Stelle durch Beschilderung angeordnet ist und ob die Stelle rechtlich innerorts oder außerorts liegt. Diese Einordnung ergibt sich nicht aus dem Gefühl beim Fahren, sondern aus der Ortstafel und den vorhandenen Verkehrszeichen. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts – schon deshalb lohnt der Blick in die Akte, wie die Behörde die Stelle eingeordnet hat.

Wichtig ist außerdem die Toleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und erst der Wert danach ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ausschlaggebend. Gerade wenn Ihr Vorwurf nahe an einer Stufengrenze liegt, kann es auf wenige Kilometer pro Stunde ankommen. Punkte im Fahreignungsregister sind ab einer Überschreitung von 21 km/h vorgesehen: ein Punkt, bei einem Regelfahrverbot zwei Punkte.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigerecht

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer sich zum Vorwurf nicht äußert, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Ob ein Messfoto existiert und was darauf zu erkennen ist, zeigt sich erst über die Akte. Falls ein Bild vorliegt, ist die Frage, ob sich daraus die Person am Steuer tatsächlich zuordnen lässt. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden.

Fahrverbot, Probezeit und das Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – in den zwei Jahren vor der Tat also kein rechtskräftiges Fahrverbot –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden; dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein.

Falls Sie nicht in Cottbus oder der Umgebung wohnen, ist eine Anreise für die Verteidigung nicht erforderlich: Vollmacht, Einspruch, Akteneinsicht und Korrespondenz lassen sich vollständig aus der Ferne erledigen. Bestehet eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vor der Mandatierung ist daher sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Thiemstraße Ecke Saarbrücker Straße erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis vorgehalten werden.

Gilt die Stelle in Cottbus als innerorts?

Ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel und den angeordneten Verkehrszeichen. Wie die Behörde die Stelle eingeordnet hat, lässt sich über die Akteneinsicht nachvollziehen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die inhaltliche Prüfung nach der Akteneinsicht erfolgen kann.

Weitere Messstellen: Cottbus

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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