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Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus

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Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus

Sie wurden in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 7, geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, wie viel Zeit Ihnen bleibt und welcher Schritt jetzt sinnvoll ist.

Wichtig ist zunächst: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung und die Vorwürfe im Bescheid tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße Hermann-Löns-Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Cottbus
Bundesland Brandenburg

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – der Unterschied zählt

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtet sind Sie dabei nur zu den Angaben über Ihre Person, also etwa Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache – wer gefahren ist, wie schnell und warum – sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Häufig geht solche Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Vorschnelle Erklärungen, etwa spontane Angaben zur Fahrereigenschaft oder zur Geschwindigkeit, lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoll ist es, vor einer inhaltlichen Äußerung erst den Akteninhalt zu kennen.

Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung. Sie beginnt mit der Zustellung, nicht mit dem Datum des Bescheids – notieren Sie sich deshalb, wann die Sendung bei Ihnen eingegangen ist.

Innerorts oder außerorts – und was von der Messung übrig bleibt

Ob für die Hermann-Löns-Straße die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung hat Gewicht: Bei derselben Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Auch die konkret angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung ergibt sich aus der Beschilderung am Ort des Geschehens – ob sie zum Tatzeitpunkt richtig aufgestellt und erkennbar war, ist ein Prüfpunkt im Verfahren.

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird außerdem eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich für die Bewertung ist erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade in Grenzbereichen kann das entscheidend sein: Punkte im Fahreignungsregister entstehen erst ab einer Überschreitung von 21 km/h – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Fahrverbot, Probezeit und das weitere Vorgehen

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Zum einen kann bei einem ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was eine Abstimmung mit Urlaub oder Arbeitszeiten erlaubt. Zum anderen kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Der sinnvolle Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen, dann Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer prüfen. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört es in diese Prüfung. Das alles lässt sich schriftlich und aus der Ferne führen, auch wenn Sie nicht in Cottbus wohnen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Muss ich den Anhörungsbogen zum Vorfall in der Hermann-Löns-Straße ausfüllen?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf ist zulässig und darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch kann zunächst ohne Begründung eingelegt werden, die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach Akteneinsicht.

Gelten hier die Werte für innerorts oder außerorts?

Das entscheidet die Beschilderung, also die Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts.

Weitere Messstellen: Cottbus

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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