Sie sollen an der Europakreuzung in Cottbus, also im Bereich Thiemstraße/Saarbrücker Straße, zu schnell gefahren sein und haben deshalb Post erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder schon um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, was jetzt wichtig ist: Beim Anhörungsbogen geht es zunächst nur um die Frage, wer gefahren ist, beim Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann.
Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen. Sinnvoll ist es, vor jeder inhaltlichen Äußerung den Vorwurf zu prüfen: Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, und zwar schon bevor ein Bescheid vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Thiemstraße/Saarbrücker Straße (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Cottbus |
| Bundesland | Brandenburg |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Anhörungsbogen oder Bescheid – was jetzt zählt
Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Äußerung. Wird er an den Halter geschickt, heißt das nicht, dass damit auch die Fahrereigenschaft festgestellt ist. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt ebenso für Halter, die angeschrieben werden. Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person.
Anders sieht es beim Bußgeldbescheid aus. Hier läuft die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung; der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, es genügt, ihn fristgerecht einzulegen. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man es nicht ankommen lassen. Prüfen Sie deshalb das Zustellungsdatum auf dem Umschlag oder der Postzustellungsurkunde und notieren Sie sich das Fristende.
Nach Einspruch kann über einen Anwalt Akteneinsicht erfolgen. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, lässt sich auch dieses auswerten. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob eine inhaltliche Verteidigung, eine Verständigung über die Sanktion oder die Rücknahme des Einspruchs sinnvoll ist.
Innerorts oder außerorts – warum die Einordnung den Ausgang beeinflusst
Für die Höhe der Sanktion ist entscheidend, wie die Stelle verkehrsrechtlich einzuordnen ist. Ob eine Straße als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nicht nach dem Ortsnamen oder dem Eindruck vor Ort, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: bei Pkw im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung, außerorts ab 41 km/h.
Maßgeblich ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach wird dem Vorwurf zugrunde gelegt. Das kann in Grenzfällen darüber entscheiden, ob eine Stufe des Bußgeldkatalogs erreicht wird oder nicht. Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab 21 km/h Überschreitung – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei niedrigen Tempolimits ist diese Schwelle schneller erreicht, als viele erwarten.
Lohnend ist deshalb ein Blick auf die Beschilderung: Welches Limit galt an der Stelle, ab wann galt es, und war es für Sie erkennbar? Solche Fragen lassen sich nur anhand der Akte und der dort enthaltenen Unterlagen klären.
Fahrverbot, Probezeit und das weitere Verfahren
Droht ein Fahrverbot, gibt es mehrere Stellschrauben. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden, was eine Planung ermöglicht. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist. Solche Umstände müssen vorgetragen und belegt werden.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Umso wichtiger ist es, den Vorwurf vorher prüfen zu lassen.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, kann der Schriftverkehr vollständig über die Kanzlei laufen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vor der ersten Beratung schafft Klarheit.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Europakreuzung in Cottbus erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, und wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch kann binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.
Ab wann drohen Punkte oder ein Fahrverbot?
Punkte gibt es ab 21 km/h Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist bei Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen – ob innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung.
Weitere Messstellen: Cottbus
- Geblitzt in der Hermann-Löns-Straße in Cottbus, Höhe Hausnummer 36
- Geblitzt auf der B 169 bei km 2,6 Höhe Cottbus
- Geblitzt auf der Lipezker Straße Höhe NORMA in Cottbus
- Geblitzt auf der B 168 Höhe Abzweig Ortsumgehungsstraße Cottbus
- Geblitzt in der Schmellwitzer Straße Höhe HNr. 13 in Cottbus
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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