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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Borgfelder Heerstraße Höhe Kuhweidenweg in Bremen

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Geblitzt auf der Borgfelder Heerstraße Höhe Kuhweidenweg in Bremen

Sie wurden auf der Borgfelder Heerstraße in Bremen Höhe Kuhweidenweg gemessen und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die einzelnen Schreiben bedeuten, welche Frist jetzt läuft und an welchen Punkten ein Geschwindigkeitsvorwurf überprüfbar ist.

Wichtig ist zunächst nur eines: Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, und dieser Einspruch muss nicht gleich begründet werden. Solange die Frist gewahrt ist, bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, wie das Verfahren weitergeführt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße Borgfelder Heerstraße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Bremen, Höhe Kuhweidenweg
Bundesland Bremen

Innerorts oder außerorts – warum das für den Vorwurf zählt

Ob für Ihren Fall die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, ergibt sich nicht aus dem Namen der Straße und auch nicht aus dem Gefühl beim Fahren, sondern aus der Beschilderung: Maßgeblich ist, ob die Messstelle hinter der Ortstafel liegt. Das ist keine Kleinigkeit, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ein Blick in den Bescheid lohnt sich deshalb: Dort ist angegeben, welche Geschwindigkeit zugelassen war, welcher Wert gemessen wurde und welcher Vorwurf daraus abgeleitet wird.

Ebenfalls entscheidend ist die Messtoleranz. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzwert abgezogen; erst der Wert danach ist die Grundlage für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer Stufe des Bußgeldkatalogs, kann sich die Prüfung schon deshalb auszahlen, weil eine Korrektur um wenige km/h die Rechtsfolgen verändern kann. Zu welcher Begrenzung die Messung Höhe Kuhweidenweg ins Verhältnis gesetzt wurde, sollte sich aus dem Vorwurf und der Akte nachvollziehen lassen – dazu gehört auch, ob die Beschilderung so aufgestellt war, dass sie für Sie erkennbar gelten konnte.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Kommt zuerst ein Anhörungsbogen, ist das noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Personalien müssen Sie angeben. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist und wie schnell – müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht als Beweis gegen Sie verwertet werden. Angaben, die spontan und ohne Kenntnis der Akte gemacht werden, lassen sich später dagegen kaum noch zurücknehmen.

Häufig geht die Post an den Halter, obwohl ein anderer am Steuer saß. Auch hier gilt: Die Fahrerfrage ist ein eigenes Thema, das sich sinnvoll erst beurteilen lässt, wenn der Inhalt der Akte bekannt ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört dessen Auswertung zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht geprüft werden – neben Messung, Eichung, Beschilderung und der Zuordnung zum Fahrer.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab einer Überschreitung von 21 km/h: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Droht ein Fahrverbot, sind zwei Dinge relevant: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet sich am Einzelfall.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – weshalb es sich gerade hier lohnt, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft zu prüfen.

Falls Sie nicht in Bremen oder der Umgebung wohnen, lässt sich ein solches Verfahren vollständig aus der Ferne führen: Unterlagen können digital übermittelt werden, die Kommunikation läuft schriftlich und telefonisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung Höhe Kuhweidenweg erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf selbst schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gelten für die Borgfelder Heerstraße die innerörtlichen Regelsätze?

Das richtet sich allein danach, ob die Messstelle hinter der Ortstafel liegt. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze gelten als außerorts, ist dieser Punkt bei der Prüfung des Bescheids bedeutsam.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss zunächst nicht begründet werden. Die Begründung kann nach der Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Bremen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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