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Geblitzt auf der A 27 bei km 48,0, Bremen Zubringer Überseestadt

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Geblitzt auf der A 27 bei km 48,0, Bremen Zubringer Überseestadt

Sie wurden auf der A 27 bei Kilometer 48,0 im Bereich Bremen Zubringer Überseestadt gemessen und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: Welche Art von Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Anhörungsbogen ist dagegen noch keine Entscheidung. Auf dieser Seite erfahren Sie, was auf einer Autobahnstrecke wie der A 27 rechtlich zählt und wie sich Ihr Fall prüfen lässt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 27 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bremen, Zubringer Überseestadt
Bundesland Bremen

Autobahn heißt außerorts – was das für Ihren Fall bedeutet

Die A 27 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Sanktion aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – für Autobahnen stellt sich diese Frage nicht.

Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert des Messgeräts, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das über Punkte oder ein Regelfahrverbot entscheiden. Prüfen Sie deshalb im Bescheid, welcher Geschwindigkeitswert Ihnen konkret vorgeworfen wird und ob die Toleranz berücksichtigt wurde.

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit an der betreffenden Stelle galt, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits dauerhaft oder auch nur vorübergehend angeordnet sein. Für die Verteidigung ist daher regelmäßig von Bedeutung, ob die Beschilderung im Vorfeld der Messstelle eindeutig und ordnungsgemäß war – das lässt sich erst nach Einsicht in die Akte beurteilen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Wer sich noch in der Probezeit befindet, muss zusätzlich berücksichtigen: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Zum einen kann beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden; das erlaubt eine Abstimmung mit Urlaub oder beruflichen Terminen. Zum anderen kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.

Anhörungsbogen, Halterpost und das weitere Vorgehen

Häufig erreicht das erste Schreiben den Halter des Fahrzeugs. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zum Vorwurf selbst schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zum Nachteil gewertet werden. Unbedachte Formulierungen im Rückantwortfeld lassen sich später dagegen kaum wieder einfangen.

Der weitere Ablauf ist überschaubar: Frist im Blick behalten, gegebenenfalls Einspruch einlegen, Akteneinsicht über einen Anwalt beantragen und erst danach inhaltlich Stellung nehmen. Geprüft werden können dabei unter anderem der Messvorgang, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung dazu.

Falls Sie weiter entfernt von Bremen wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Vollmacht und Kommunikation laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die anfallenden Kosten; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 27 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Für Ihre Überschreitung gelten deshalb die außerörtlichen Regelsätze, die niedriger ausfallen als die innerörtlichen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei km 48,0 erhalten – muss ich antworten?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

Wie viel Zeit bleibt mir nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich – diese kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Bremen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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