Sie wurden auf der A 1 in Fahrtrichtung Hamburg im Bereich Bremen-Hemelingen gemessen und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob es sich um einen Anhörungsbogen oder um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, was jetzt zuerst zu tun ist.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid dagegen läuft eine Frist: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Damit bleibt der Fall offen, bis über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Vorwurf inhaltlich geprüft werden konnte.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bremen-Hemelingen |
| Fahrtrichtung | Hamburg |
| Bundesland | Bremen |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
A 1 Richtung Hamburg: Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist zunächst wichtig, welcher Teil des Bußgeldkatalogs greift. Autobahnen gelten dort als außerorts. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts – ein Unterschied, der sich in jeder Stufe der Tabelle bemerkbar macht.
Wie hoch die zulässige Geschwindigkeit an einer Autobahnstelle ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Bundesautobahnen können Begrenzungen dauerhaft, abschnittsweise oder auch nur zeitweise angeordnet sein, etwa über Wechselverkehrszeichen oder vorübergehend aufgestellte Zeichen. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen: Welches Limit zum Tatzeitpunkt gegolten haben soll, muss aus der Akte nachvollziehbar hervorgehen – einschließlich der Frage, ob das Zeichen für Sie als Fahrer erkennbar war und ob die Anordnung in den Unterlagen schlüssig belegt ist.
Hinzu kommt: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert nach diesem Abzug. Es lohnt sich daher, im Bescheid nachzusehen, ob dort tatsächlich der bereinigte Wert zugrunde gelegt wurde.
Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen zur Sache
Häufig geht die erste Post an den Halter des Fahrzeugs. Im Anhörungsbogen werden Angaben zur Person verlangt – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Diese Angaben müssen Sie machen. Anders sieht es bei der Sache aus: Ob Sie gefahren sind, wie schnell Sie unterwegs waren oder warum, müssen Sie nicht mitteilen.
Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf auch nicht als Hinweis auf Ihre Schuld gewertet werden. Die Zuordnung zum Fahrer muss die Behörde aus den Unterlagen führen, und gerade dieser Punkt lässt sich nach Akteneinsicht prüfen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kommt es darauf an, ob daraus überhaupt eine belastbare Identifizierung möglich ist.
Angaben, die im ersten Impuls gemacht werden, lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoll ist es daher, zuerst zu klären, was in der Akte steht, und dann zu entscheiden, ob und wie Stellung genommen wird. Verfügen Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit – und was aus der Ferne möglich ist
Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei Überschreitungen, für die ein Regelfahrverbot vorgesehen ist, zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Planung ein eigener Aspekt. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen konkret dargelegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Zweiwochenfrist im Blick zu behalten.
Falls Sie weiter von Bremen entfernt wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen können digital übermittelt werden, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über die Kanzlei, eine persönliche Anreise ist für diese Schritte nicht erforderlich.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 1 erhalten – muss ich antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zum Vorwurf, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden und ersetzt keinen Nachweis gegen Sie.
Wird die Überschreitung auf der Autobahn milder bewertet als innerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, und dort sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Maßgeblich ist immer der Wert nach Abzug der Messtoleranz.
Wie lange habe ich Zeit, mich gegen den Bußgeldbescheid zu wehren?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden. Anschließend kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung geprüft werden.
Weitere Messstellen: Bremen
- Geblitzt auf der A 281 bei km 15 in Bremen, stadtauswärts
- Geblitzt auf der Pfalzburger Straße in Bremen, Richtung am Autobahnzubringer
- Geblitzt auf der A 29 bei Bremen, km 62,58 – Abstandsmessung
- Geblitzt auf der Borgfelder Heerstraße Höhe Kuhweidenweg in Bremen
- Geblitzt auf der A 27 bei km 48,0, Bremen Zubringer Überseestadt
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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