An der A 281 bei Kilometer 15 in Bremen wurde in Fahrtrichtung stadtauswärts (Flughafen-Ausfahrt) mobil mit einem Messgerät des Typs PoliScan Speed gemessen. Zulässig waren an dieser Stelle 50 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um eine Frage: Wie hoch ist die vorwerfbare Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz – denn erst dieser Wert entscheidet über Geldbuße, Punkte und ein möglicherweise vorgesehenes Fahrverbot.
Sie müssen jetzt nichts zur Sache erklären. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sofort zu begründen. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt – und anschließend prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 281 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Bremen |
| Fahrtrichtung | A281 stadtauswärts (Flughafen-Ausfahrt) |
| Bundesland | Bremen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
50 km/h auf einer Autobahn – warum die Einordnung wichtig ist
Auf Autobahnen können Tempolimits durch Beschilderung angeordnet werden, dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Für die Bewertung des Verstoßes ist entscheidend, welche Begrenzung für die befahrene Richtung tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß angekündigt war. Hier war ein Limit von 50 km/h maßgeblich – ein niedriger Wert, bei dem sich Überschreitungen schneller aufbauen, als es beim Fahren wirkt.
Unabhängig von der Höhe des Limits gelten Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts. Das hat einen konkreten Vorteil: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h in Betracht kommt. Ob eine Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich sonst nach der Beschilderung durch die Ortstafel; bei einer Autobahn ist die Einordnung von vornherein klar.
Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert danach – schon deshalb lohnt der Blick darauf, welche Zahl im Bescheid als vorwerfbare Überschreitung steht und wie sie zustande kommt.
Mobile Messung: was sich in der Akte prüfen lässt
Gemessen wurde hier mobil. Bei einer mobilen Geschwindigkeitsmessung kommt es darauf an, dass das Gerät gültig geeicht war, dass es entsprechend seiner Zulassung verwendet wurde und dass die Dokumentation des Einsatzes nachvollziehbar ist. Ebenso relevant ist die Beschilderung: Gilt die im Bescheid genannte Begrenzung für die Fahrtrichtung stadtauswärts, war sie erkennbar und wirksam angeordnet?
Dazu kommt die Fahrerfrage. Falls ein Messfoto vorliegt, ist zu prüfen, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zu einer bestimmten Person ergibt. Halter, die angeschrieben werden, müssen sich nicht selbst belasten. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Praktisch sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich Stellung nehmen – nicht umgekehrt.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansätze. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wofür die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist eine Frage des Einzelfalls und muss begründet werden.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das für die Vertretung kein Hindernis. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der Autobahn galten 50 km/h – wird das wie innerorts bewertet?
Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, unabhängig davon, wie niedrig das angeordnete Limit ist. Die Regelsätze sind damit niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich habe einen Anhörungsbogen zur Messung bei km 15 erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden, und Ihr Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Lässt sich eine mobile Messung überhaupt überprüfen?
Ja. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung für die Fahrtrichtung stadtauswärts und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Bremen
- Geblitzt auf der A 1 bei Bremen-Hemelingen, Fahrtrichtung Hamburg
- Geblitzt auf der Pfalzburger Straße in Bremen, Richtung am Autobahnzubringer
- Geblitzt auf der A 29 bei Bremen, km 62,58 – Abstandsmessung
- Geblitzt auf der Borgfelder Heerstraße Höhe Kuhweidenweg in Bremen
- Geblitzt auf der A 27 bei km 48,0, Bremen Zubringer Überseestadt
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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