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Geblitzt auf der A 29 bei Bremen, km 62,58 – Abstandsmessung

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Geblitzt auf der A 29 bei Bremen, km 62,58 – Abstandsmessung

An der Stelle km 62,58 der A 29 bei Bremen wird der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug gemessen. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es um einen Vorwurf aus einer Abstandsmessung – und nicht zwingend um ein feststehendes Ergebnis.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen eröffnet das Verfahren, ein Bußgeldbescheid setzt eine Frist in Gang. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst danach lässt sich über Akteneinsicht klären, was die Messung tatsächlich hergibt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 29 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bremen
Fahrtrichtung Abstandsmessung
Bundesland Bremen
Art der Messung VKS 4.5

Abstandsmessung auf der A 29: worauf es bei der Prüfung ankommt

Eine Abstandsmessung ist technisch und rechtlich anspruchsvoller als der schlichte Blick auf einen Geschwindigkeitswert. Es kommt darauf an, welcher Abstand über welche Strecke wie ermittelt wurde und ob die Auswertung nachvollziehbar dokumentiert ist. Ohne Akteneinsicht lässt sich das von außen nicht beurteilen – der Bescheid selbst enthält regelmäßig nur das Ergebnis, nicht den Weg dorthin.

Über einen Anwalt kann die Akte angefordert werden. Geprüft werden können dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person am Steuer. Falls ein Messfoto oder eine Videoaufzeichnung Teil der Akte ist, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus eine eindeutige Identifizierung ergibt.

Die A 29 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog als außerorts. Das ist keine Nebensächlichkeit: Die Regelsätze fallen innerorts bei gleichem Vorwurf höher aus als außerorts. Bei Geschwindigkeitsvorwürfen wird außerdem vor der Bewertung eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist immer erst der Wert, der nach diesem Abzug übrig bleibt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter, auch wenn er gar nicht gefahren ist. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind dabei nur die Angaben zur eigenen Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen.

Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf im Verfahren nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Gerade weil eine unbedachte Formulierung im Anhörungsbogen die Beweislage verändern kann, lohnt es sich, vor einer Stellungnahme zu klären, was die Akte überhaupt enthält.

Falls Sie nicht in der Nähe von Bremen wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis: Fristwahrung, Akteneinsicht, Schriftverkehr und die Abstimmung mit Ihnen laufen digital und per Post. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein Blick in die Police oder eine kurze Deckungsanfrage klärt das vorab.

Wenn ein Fahrverbot im Raum steht

Bei schwerer wiegenden Vorwürfen kann neben der Geldbuße ein Fahrverbot vorgesehen sein. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden; dann wird üblicherweise die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Gründe müssen belegt und im Verfahren rechtzeitig vorgetragen werden.

Punkte im Fahreignungsregister entstehen bei Geschwindigkeitsverstößen ab 21 km/h Überschreitung: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung – wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe Post wegen einer Abstandsmessung bei km 62,58 auf der A 29 – was ist der erste Schritt?

Prüfen Sie zuerst, ob es ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid ist. Beim Bescheid läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch, der zunächst ohne Begründung eingelegt werden kann; anschließend lässt sich über Akteneinsicht klären, worauf der Vorwurf gestützt wird.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zur eigenen Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gilt die Stelle auf der A 29 als innerorts, weil sie bei Bremen liegt?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig von der Nähe zu einer Stadt. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Weitere Messstellen: Bremen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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