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Geblitzt auf der B 97 bei Spremberg

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Geblitzt auf der B 97 bei Spremberg

Sie wurden auf der B 97 bei Spremberg geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt, welches Schreiben vorliegt: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Aufforderung zur Stellungnahme. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Diese Zeit lässt sich nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, ob und mit welchem Ziel das Verfahren geführt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 97 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Spremberg
Bundesland Brandenburg

Anhörungsbogen: Was Sie ausfüllen müssen – und was nicht

Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, also Name, Geburtsdatum und Anschrift. Angaben zur Sache – ob Sie gefahren sind, wie schnell Sie unterwegs waren, wer sonst das Fahrzeug nutzt – müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf im Verfahren nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig geht die erste Post an den Halter, weil die Halterdaten leichter zu ermitteln sind als der Fahrer. Ob ein Vorwurf überhaupt einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, ist eine eigene Frage des Verfahrens. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Prüfung der Fahreridentifizierung zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht beurteilen lassen. Vorschnelle schriftliche Erklärungen zum Tatvorwurf schaffen dagegen oft Festlegungen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen.

Innerorts oder außerorts – warum das auf der B 97 einen Unterschied macht

Bundesstraßen führen sowohl durch Ortsdurchfahrten als auch über freie Strecke. Ob für Ihren Vorwurf die innerörtlichen oder die außerörtlichen Regelsätze gelten, richtet sich nicht nach dem Gefühl beim Fahren, sondern nach der Beschilderung: Maßgeblich ist die Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung sind die innerörtlichen Regelsätze höher als die außerörtlichen – die Einordnung wirkt sich also unmittelbar auf die Folgen aus.

Ebenso wichtig ist, welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war. Begrenzungen auf Bundesstraßen können durch Verkehrszeichen angeordnet sein, auch nur für einen Abschnitt oder zeitweise. Zur Akte gehören daher regelmäßig Unterlagen zur Beschilderung; überprüfbar ist unter anderem, ob die Zeichen so aufgestellt waren, dass sie rechtzeitig und eindeutig wahrnehmbar waren.

Vom gemessenen Wert wird außerdem eine Toleranz abgezogen. Erst der Wert nach Abzug ist die Grundlage für die Bewertung – gerade an Grenzen zwischen zwei Stufen kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret bedroht ist.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen – falls Sie weiter entfernt von Spremberg wohnen, ist eine persönliche Anreise für Akteneinsicht und Korrespondenz nicht erforderlich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer klärt das vorab.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe einen Anhörungsbogen zur B 97 in Spremberg – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht nötig – sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Gilt für diese Stelle der innerörtliche oder der außerörtliche Bußgeldsatz?

Das entscheidet die Beschilderung, konkret die Ortstafel. Da die innerörtlichen Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher sind, lohnt sich die Prüfung der Einordnung anhand der Akte.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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