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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der Jamnoer Hauptstraße in Groß Jamno Richtung Cottbus

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Geblitzt auf der Jamnoer Hauptstraße in Groß Jamno Richtung Cottbus

Sie wurden auf der Jamnoer Hauptstraße in Groß Jamno in Fahrtrichtung Cottbus gemessen und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: einordnen, welches Schreiben Sie vor sich haben, und die Frist im Blick behalten.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – ohne dass Sie den Einspruch sofort begründen müssen. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße Jamnoer Hauptstraße
Ort / Abschnitt Groß Jamno
Fahrtrichtung Cottbus
Bundesland Brandenburg

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was gilt jetzt?

Der erste Brief nach einer Messung ist häufig ein Anhörungsbogen. Er stellt den Vorwurf dar und fragt, wer gefahren ist. Verpflichtet sind Sie hier nur zu den Angaben über Ihre Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Was sich in der Sache abgespielt haben soll, müssen Sie nicht schildern. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Anders sieht es beim Bußgeldbescheid aus. Er enthält eine konkrete Entscheidung, und dagegen läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Wird sie versäumt, wird der Bescheid grundsätzlich rechtskräftig – und genau daran hängen die weiteren Folgen. Der Einspruch selbst braucht zunächst keine Begründung; entscheidend ist, dass er rechtzeitig bei der Behörde eingeht. Erst danach beginnt die eigentliche Arbeit am Fall: Akteneinsicht, Durchsicht der Unterlagen zur Messung und Abgleich mit dem, was Ihnen vorgeworfen wird.

Falls Sie nicht in der Nähe von Groß Jamno wohnen, ist das für die Verteidigung kein Hindernis. Ein Bußgeldverfahren lässt sich in aller Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne führen.

Innerorts oder außerorts – warum das für die Folgen zählt

Ob eine Strecke als innerorts oder außerorts behandelt wird, richtet sich nicht nach dem Namen der Straße und nicht nach dem Eindruck vor Ort, sondern nach der Beschilderung, also der Ortstafel. Das ist mehr als eine Formalie: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Schon deshalb lohnt der Blick darauf, wie die Stelle im Bescheid eingeordnet wird und welche Begrenzung dort ausgewiesen ist.

Wichtig ist außerdem, welcher Geschwindigkeitswert der Entscheidung zugrunde liegt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst der Wert, der danach übrig bleibt. Liegt er nahe an einer Stufengrenze, kann sich die Einordnung des Vorwurfs verschieben.

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Zur Prüfung gehört deshalb auch, ob die Beschilderung in Fahrtrichtung Cottbus an der maßgeblichen Stelle eindeutig war und ob sich die Messung dem Fahrer zuordnen lässt. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist es ein wesentlicher Punkt dieser Prüfung.

Fahrverbot und Probezeit

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigener Punkt. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. Das eröffnet Spielraum, den Zeitraum in Urlaub oder eine ruhigere Phase zu legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Das muss nachvollziehbar dargelegt werden, ein bloßer Hinweis auf berufliche Nachteile genügt nicht.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig. Ein kurzer Blick in die Police vor der ersten Reaktion auf den Bescheid ist deshalb sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, dass ich Richtung Cottbus gefahren bin?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Personalien; Angaben zur Sache, also auch zum Fahrtverlauf oder zur Fahrereigenschaft, können Sie verweigern. Ein Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss in dieser Zeit eingehen, eine Begründung können Sie nachreichen, sobald die Akte vorliegt.

Was lässt sich bei einer Messung auf der Jamnoer Hauptstraße überhaupt überprüfen?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob der Verstoß dem Fahrer zugeordnet werden kann.

Weitere Messstellen: Brandenburg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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