Sie sind auf der B 93 in Zwickau in Fahrtrichtung stadteinwärts kontrolliert worden, wo eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig ist, und haben nun Post in der Sache erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung, und beide verlangen von Ihnen eine überlegte Reaktion statt einer schnellen.
Wichtig ist zunächst, welches Dokument Ihnen vorliegt. Ein Bußgeldbescheid lässt sich binnen zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angreifen; eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Beim Anhörungsbogen geht es noch um die Frage, wer gefahren ist. In beiden Fällen kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und geprüft werden, ob die Vorwürfe tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 93 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Zwickau |
| Fahrtrichtung | FR stadteinwärts |
| Bundesland | Sachsen |
| Messgerät | ESO ES 8.0 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 50 km/h |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Tempo 50 auf der B 93: Warum die Beschilderung zählt
Für die Stelle in Fahrtrichtung stadteinwärts ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h maßgeblich. Bundesstraßen können abschnittsweise innerorts wie außerorts verlaufen; entscheidend ist allein, was die Beschilderung vorgibt. Ob der Bußgeldkatalog mit den Sätzen für innerorts oder mit denen für außerorts rechnet, richtet sich nicht nach dem Zahlenwert des Limits, sondern danach, ob die Ortstafel passiert wurde. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze innerorts höher als außerorts – die Einordnung kann sich also unmittelbar auf die Folgen auswirken und gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.
Ebenfalls prüffähig ist, ob die angeordnete Begrenzung in Fahrtrichtung stadteinwärts ordnungsgemäß und für Sie erkennbar ausgeschildert war. Dazu kommen die technischen Fragen: Funktionsfähigkeit und gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Einhaltung der Vorgaben für die Messung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Von dem gemessenen Wert wird außerdem eine Toleranz abgezogen; maßgeblich ist immer erst der Wert nach diesem Abzug. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das den Unterschied machen.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden, bedeutet das nicht, dass die Fahrereigenschaft geklärt ist. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Angaben zu Ihrer Person – Name, Adresse, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst, also zum Vorwurf, besteht keine Pflicht zur Äußerung. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Vorschnelle Erklärungen sind der häufigste vermeidbare Fehler. Eine beiläufige Bemerkung, man sei wohl selbst gefahren, kann eine Beweisfrage ersetzen, die sonst offengeblieben wäre. Sinnvoller ist es, zunächst Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, ob und was gesagt wird. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, lässt sich dabei beurteilen, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog für die Stufe ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt – etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust –, richtet sich nach Ihrem Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie nicht in der Nähe von Zwickau wohnen, ist das für die Bearbeitung kein Hindernis: Vollmacht, Akteneinsicht, Einspruch und Korrespondenz lassen sich vollständig aus der Ferne abwickeln. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; eine kurze Rückfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor die Einspruchsfrist läuft.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 50. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 51–60 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 61–65 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 66–70 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 71–75 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 76–80 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 81–90 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 91–100 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 101–110 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 111–120 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 121 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: ES 8.0
So misst der ES 8.0
Der ES 8.0 gehört wie der bekannte Einseitensensor ES 3.0 zur Geräteserie „ESO“. Inhaberin der Baumusterprüfbescheinigung ist nach der Liste der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) heute die Kistler Instrumente GmbH. Die PTB ordnet das Gerät den Weg-Zeit-Messgeräten mit Helligkeitssensoren zu. Solche Geräte arbeiten passiv: Sie senden keine Strahlen aus, sondern empfangen nur Licht. Mehrere Helligkeitssensoren sind in festen Abständen nebeneinander angeordnet. Fährt ein Fahrzeug vorbei, zeichnet jeder Sensor ein Helligkeitsprofil auf; die Profile sind wegen des Sensorabstands zeitlich gegeneinander verschoben. Aus dieser Zeitverschiebung und dem bekannten Sensorabstand berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Nach der Beschreibung in der Rechtsprechung hat der ES 8.0 fünf Sensoren: drei für die Geschwindigkeit und zwei für den Abstand des Fahrzeugs zum Gerät, der für die Zuordnung zu einem Fahrstreifen wichtig ist.
Der ES 8.0 wird vor allem mobil am Fahrbahnrand eingesetzt; Geräte dieser Art sind auch für stationären oder teilstationären Betrieb vorgesehen.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit dem ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung daher nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.
Was wir in der Akte prüfen
- Eichschein und Softwareversion; passende Gebrauchsanweisung.
- Falldatei: Messdaten und Beweisfoto werden als digital signierte Falldatei gespeichert. Sie kann in lesbarer Form angefordert und ihre Unverändertheit mit dem Referenz-Auswerteprogramm geprüft werden.
- Zuordnung: Der ES 8.0 blendet den gemessenen Abstand zum Fahrzeug ein. Passt dieser Abstand zur Fahrspur, auf der das Fahrzeug im Foto zu sehen ist? Sind weitere Fahrzeuge im Bild? Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung darf ein Gericht einen Beweisantrag zu einer solchen Abweichung nicht allein mit dem Hinweis auf das standardisierte Messverfahren ablehnen.
- Aufstellung und Messprotokoll: Standort, Ausrichtung zur Fahrbahn, Dokumentation des Messaufbaus.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Frühere Softwarestände des ES 8.0 haben sogenannte Rohmessdaten gespeichert; nach der Rechtsprechung ist das seit der 3. Revision der Baumusterprüfbescheinigung (Februar 2020) nicht mehr der Fall. Die obergerichtliche Rechtsprechung hält Messungen auch ohne diese Daten für verwertbar. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung führt die fehlende Speicherung von Rohmessdaten für sich genommen nicht zu einem Verwertungsverbot; ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Messdaten besteht (Einzelheiten hier). Bei älteren Softwareständen kann es sinnvoll sein, vorhandene Daten anzufordern.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum ES 8.0, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: ES 8.0 – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der B 93 stadteinwärts unterwegs – gilt für mich der Satz für innerorts oder außerorts?
Das hängt allein von der Beschilderung ab, also davon, ob die Stelle hinter einer Ortstafel liegt. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts, weshalb sich eine Prüfung der Einordnung lohnt.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht gleich begründet werden. Die Begründung kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Weitere Messstellen: Sachsen
- Geblitzt in der Niederhohndorfer Straße in Zwickau, Richtung Niederhohndorf
- Geblitzt auf der B 93 in Zwickau Richtung Crossen
- Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz
- Geblitzt auf der A 14 bei Schkeuditz
- Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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