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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin

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Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin

Auf der A 13 auf Höhe Airport in Dresden, Fahrtrichtung Berlin, wurde eine Geschwindigkeitsmessung mit einem mobilen Messgerät durchgeführt. Zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Wenn Sie deshalb Post erhalten haben, geht es zunächst nur um einen Vorwurf – nicht um eine feststehende Tatsache.

Wichtig ist jetzt vor allem die Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung ist dafür nicht erforderlich. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; hier müssen Sie nur Ihre Personalien angeben. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 13 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Höhe Airport, Dresden
Fahrtrichtung Berlin
Bundesland Sachsen
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempo 120 auf der A 13 – wie sich die Vorwürfe staffeln

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig davon, in welcher Stadt oder welchem Landkreis die Messstelle liegt. Das gilt auch hier: Obwohl die Stelle auf Dresdner Gebiet liegt, werden die außerörtlichen Regelsätze angewandt, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als die innerörtlichen.

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug entscheidet gerade bei Überschreitungen an der Grenze zur nächsten Stufe darüber, welche Rechtsfolgen überhaupt in Betracht kommen. Punkte im Fahreignungsregister sind erst ab 21 km/h Überschreitung vorgesehen – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Prüfen Sie deshalb zuerst, welcher Geschwindigkeitswert dem Vorwurf nach Toleranzabzug zugrunde liegt und ob dieser im Bescheid nachvollziehbar ausgewiesen ist.

Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt werden, auch nur vorübergehend. Welche Beschilderung für die Fahrtrichtung Berlin zum Tatzeitpunkt galt und ob sie für Sie erkennbar war, ergibt sich nicht aus dem Bescheid, sondern erst aus der Akte. Die Frage, ob die Beschilderung ordnungsgemäß war, ist damit ein eigener Prüfungspunkt neben der Messung selbst.

Mobile Messung: was in der Akte steht

Die Messung erfolgte hier mobil. Bei einer mobilen Messung hängt die Verwertbarkeit unter anderem davon ab, dass das eingesetzte Gerät gültig geeicht war, dass die Vorgaben des Herstellers und der Bedienungsanleitung eingehalten wurden und dass sich der Messvorgang anhand der Unterlagen überhaupt nachvollziehen lässt. Diese Angaben sind dem Bußgeldbescheid regelmäßig nicht zu entnehmen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei insbesondere der Eichnachweis, die Messdokumentation, die Beschilderung und – wenn ein Messfoto vorliegt – die Zuordnung des Fahrzeugs und des Fahrers. Falls Sie als Halter angeschrieben wurden, aber nicht selbst gefahren sind, sollten Sie nichts ins Blaue hinein erklären: Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Ein Einspruch wahrt zunächst nur die Frist. Die Begründung kann nachgereicht werden, wenn die Akte vorliegt und klar ist, ob es tatsächlich Ansatzpunkte gibt.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Kommt nach dem Vorwurf ein Fahrverbot in Betracht, ist der Zeitpunkt nicht völlig starr: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, lässt sich nur anhand Ihrer persönlichen und beruflichen Situation beurteilen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – deshalb ist die Einspruchsfrist hier besonders bedeutsam.

Falls Sie nicht in der Nähe von Dresden wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft über Telefon, E-Mail und Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; eine Deckungsanfrage können wir für Sie stellen.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 13 Richtung Berlin unterwegs – gelten hier die innerörtlichen Sätze, weil die Stelle in Dresden liegt?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, auch wenn sie durch Stadtgebiet verlaufen. Angewandt werden daher die außerörtlichen Regelsätze, die bei gleicher Überschreitung niedriger sind als die innerörtlichen.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie nichts sagen; ein Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Was bringt Akteneinsicht bei einer mobilen Messung?

Erst die Akte zeigt, ob das Gerät gültig geeicht war, ob der Messvorgang ordnungsgemäß dokumentiert ist, welche Beschilderung galt und ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Diese Unterlagen kann ein Anwalt für Sie anfordern und auswerten.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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