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Geblitzt in der Niederhohndorfer Straße in Zwickau, Richtung Niederhohndorf

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Geblitzt in der Niederhohndorfer Straße in Zwickau, Richtung Niederhohndorf

Sie wurden in der Niederhohndorfer Straße in Zwickau in Richtung Niederhohndorf gemessen und haben deshalb Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Fristen laufen und welche Punkte sich in einem solchen Verfahren überhaupt überprüfen lassen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie fristgerecht, aber nicht vorschnell. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und beurteilen, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße Niederhohndorfer Straße (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Zwickau
Fahrtrichtung in Niederhohndorf
Bundesland Sachsen

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was hier zu unterscheiden ist

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Er dient dazu, den Vorwurf mitzuteilen und Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Verpflichtend sind dabei nur Ihre Angaben zur Person – also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen selbst darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig geht solche Post zunächst an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, auch wenn zum Zeitpunkt der Fahrt jemand anderes am Steuer saß. Ob sich die Fahrereigenschaft belegen lässt, ist ein eigener Prüfpunkt des Verfahrens. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Frage dazu, ob darauf eine Zuordnung überhaupt zuverlässig möglich ist. Solange Sie die Akte nicht kennen, sollten Sie sich auf keine inhaltliche Schilderung des Fahrtverlaufs einlassen.

Kommt später ein Bußgeldbescheid, beginnt die Zwei-Wochen-Frist mit der Zustellung – nicht mit dem Datum, das oben auf dem Schreiben steht. Wer verreist ist oder Post verspätet erhält, sollte das Zustellungsdatum daher genau festhalten.

Innerorts oder außerorts: Beschilderung entscheidet

Für die Höhe der Folgen ist bedeutsam, ob die Stelle rechtlich als innerorts oder als außerorts gilt. Das ergibt sich nicht aus dem Eindruck der Umgebung und nicht aus der Höhe des Tempolimits, sondern allein aus der Beschilderung – maßgeblich ist die Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Auch deshalb lohnt der Blick in die Akte: Welche Begrenzung im Bescheid zugrunde gelegt wird und ob sie zur tatsächlichen Beschilderung in Fahrtrichtung Niederhohndorf passt, ist überprüfbar.

Ein zweiter Punkt ist die Toleranz. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen; nur der Wert danach zählt für die Einordnung. Gerade an Schwellen kann dieser Abzug darüber entscheiden, ob es bei einer Geldbuße bleibt oder weitere Folgen hinzukommen. Über einen Anwalt können außerdem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer geprüft werden.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Frage kommt – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist –, hängt vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich führen. Falls Sie nicht in der Nähe von Zwickau wohnen, ist eine persönliche Anreise für Einspruch, Akteneinsicht und Prüfung nicht erforderlich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police vor dem ersten Schritt ist sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Niederhohndorfer Straße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akte danach in Ruhe geprüft werden kann.

Gilt die Stelle in Richtung Niederhohndorf als innerorts?

Das richtet sich ausschließlich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel in Fahrtrichtung. Welche Einordnung dem Vorwurf zugrunde liegt, ergibt sich aus dem Bescheid und der Akte.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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