Sie wurden auf der B 70 in Meppen an der Abfahrt Esterfeld / Schullendamm in Fahrtrichtung Lingen gemessen und haben nun Post erhalten? Gemessen wurde hier mobil mit einem Gerät der Bauart PoliScan Speed, zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Entscheidend für die Folgen ist, wie hoch die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz ausfällt.
Wichtig ist zunächst der Unterschied zwischen den Schreiben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 70 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Meppen, Abfahrt Esterfeld / Schullendamm |
| Fahrtrichtung | Lingen |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der B 70: Wie sich die Überschreitung auswirkt
Bei einem Limit von 100 km/h wird zunächst von dem gemessenen Wert die vorgesehene Messtoleranz abgezogen. Erst der Wert danach ist maßgeblich – wer knapp über einer Stufengrenze gemessen wurde, kann durch diesen Abzug in einen günstigeren Bereich fallen. Ein Blick auf den im Bescheid genannten vorwerfbaren Wert lohnt sich deshalb immer.
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Ob für Ihren Fall die Regelsätze für innerorts oder außerorts gelten, richtet sich nicht nach der Höhe des Limits, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts. Prüfen Sie daher, welche Einordnung die Behörde Ihrem Vorwurf zugrunde gelegt hat.
Mobile Messung mit PoliScan Speed – was sich prüfen lässt
Weil hier mobil gemessen wurde, steht und fällt der Vorwurf mit der konkreten Durchführung des Einsatzes. Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem der Eichnachweis des eingesetzten Geräts, die Dokumentation des Messvorgangs sowie die Beschilderung auf dem Streckenabschnitt vor der Messstelle nachvollziehen. Auch die Frage, ob die Messung dem angeblasten Fahrzeug eindeutig zugeordnet ist, gehört dazu.
Ein zweiter Punkt ist die Fahrerfrage. Als Halter erhalten Sie die Post auch dann, wenn Sie selbst nicht gefahren sind. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann geprüft werden, ob es eine Identifizierung überhaupt zulässt.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, ist die zeitliche Planung ein eigener Prüfpunkt: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann fällt die Geldbuße höher aus. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, hängt von den Umständen ab und muss belegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – umso genauer sollte der Vorwurf vorher geprüft werden.
Falls Sie weiter entfernt von Meppen wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, Unterlagen lassen sich digital austauschen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage ist schnell erledigt.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | innerorts | außerorts |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der B 70 Richtung Lingen unterwegs – zählt die Stelle als innerorts oder außerorts?
Das entscheidet nicht das Tempolimit, sondern die Beschilderung, also die Ortstafel. Welche Einordnung die Behörde zugrunde gelegt hat, steht im Bescheid und lässt sich anhand der Akte überprüfen.</p>
Wird die gemessene Geschwindigkeit unverändert übernommen?
Nein. Von dem gemessenen Wert wird eine Messtoleranz abgezogen, maßgeblich ist erst das Ergebnis danach. Bei knappen Werten kann das über die Stufe im Bußgeldkatalog entscheiden.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.
Weitere Messstellen: Niedersachsen
- Geblitzt auf der A 7 bei Soltau-Süd, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der A 7 bei Laatzen, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der A 7 Fahrtrichtung Hamburg bei Hannover-Kirchhorst
- Geblitzt auf der A 7 bei Dreieck Salzgitter, Fahrtrichtung Hannover
- Geblitzt auf der A 7 bei Hildesheim, km 174,2, Fahrtrichtung Hannover
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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