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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 7 bei Kaufungen Kassel (km 41,11)

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Geblitzt auf der B 7 bei Kaufungen Kassel (km 41,11)

Sie wurden auf der B 7 bei Kaufungen Kassel (km 41,11) gemessen und haben nun Post in der Sache – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stufen desselben Verfahrens, und beide lassen sich noch beeinflussen.

Wichtig ist zunächst nur eines: Prüfen Sie, welches Schreiben Sie in der Hand halten. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn gleich begründen zu müssen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – auch schon, bevor ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 7 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Kaufungen Kassel
Bundesland Hessen

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

x

Welche Folgen je nach Überschreitung im Raum stehen

Maßgeblich ist nicht der Wert, den das Gerät angezeigt hat, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert wird der Bewertung zugrunde gelegt – bei Überschreitungen knapp an einer Stufengrenze kann das den Unterschied machen.

Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ein Fahrverbot ist im Regelfall innerorts früher vorgesehen als außerorts: für Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab, etwa einem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange das Verfahren läuft, sind diese Folgen noch nicht ausgelöst.

Fristen, Akteneinsicht und der Weg zum Amtsgericht

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Notieren Sie deshalb das Zustelldatum und handeln Sie innerhalb der zwei Wochen.

Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansieht. Ergibt die Prüfung keine Angriffspunkte, kann der Einspruch zurückgenommen werden.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Wenn Sie weiter entfernt von Kaufungen wohnen, lässt sich das frühzeitig mit einplanen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage vor dem ersten Schritt ist daher sinnvoll.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 7 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gelten Sie deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Spielt es eine Rolle, ob die Messstelle innerorts oder außerorts liegt?

Ja, denn innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher und ein Fahrverbot ist früher vorgesehen. Ob eine Bundesstraße an der betreffenden Stelle als innerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Muss ich als Halter angeben, wer gefahren ist?

Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für angeschriebene Halter. Ob und welche Angaben sinnvoll sind, lässt sich nach Akteneinsicht besser beurteilen.

Weitere Messstellen: Hessen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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