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Geblitzt auf der B 191 bei Lutheran (km 3,877)

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Geblitzt auf der B 191 bei Lutheran (km 3,877)

Sie wurden auf der B 191 bei Lutheran im Bereich Kilometer 3,877 geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: einzuordnen, welches Schreiben vorliegt, und die Frist im Blick zu behalten.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen wird bestandskräftig, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch selbst braucht zunächst keine Begründung – die inhaltliche Prüfung erfolgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 191 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Lutheran
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Bundesstraße: innerorts oder außerorts entscheidet mit

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Häufig kommt das erste Schreiben an die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Person auch gefahren ist. Im Anhörungsbogen sind Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache, also zum Geschehen selbst oder dazu, wer am Steuer saß, müssen Sie nicht machen.

Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt behandelt werden; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Bevor Sie etwas ausfüllen oder telefonisch erklären, lohnt sich daher ein Blick auf die Akte. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine Zuordnung zum Fahrer ergibt.

Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen. Betrachtet werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung an der betroffenen Stelle und die Fahreridentifizierung. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich einschätzen, ob und mit welcher Begründung sich ein Vorgehen gegen den Bescheid anbietet.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Für die Folgen ist der Wert entscheidend, der nach Abzug der Messtoleranz von der gemessenen Geschwindigkeit verbleibt. Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so beruflich oder privat besser einplanen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vollständig vom Einzelfall und dessen Darlegung ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Lutheran wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Rücksprachen laufen digital oder telefonisch. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten – eine Deckungsanfrage ist vorab schnell geklärt.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Lutheran erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre persönlichen Daten müssen Sie angeben, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Er muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Prüfung nach Akteneinsicht nachgeholt werden kann.

Spielt es eine Rolle, ob die Stelle auf der B 191 als innerorts oder außerorts gilt?

Ja. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts; maßgeblich ist die Beschilderung, insbesondere die Ortstafel.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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