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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 21 bei Rümpel (km 65,0)

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Geblitzt auf der A 21 bei Rümpel (km 65,0)

Sie wurden auf der A 21 bei Rümpel im Bereich km 65,0 geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Diese Seite erklärt, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Frist jetzt läuft und welche Punkte in einem Geschwindigkeitsverfahren überprüfbar sind.

Wichtig ist zunächst die Einordnung: Die A 21 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Maßgeblich für die Bewertung ist außerdem nicht der zunächst gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Liegt ein Bußgeldbescheid vor, können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 21 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Rümpel
Bundesland Schleswig-Holstein

Tempolimit auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnen ergibt sich eine Geschwindigkeitsbeschränkung ausschließlich aus der Beschilderung. Solche Beschränkungen können dauerhaft angeordnet sein, sie können aber auch zeitlich befristet oder über Wechselverkehrszeichen geschaltet werden. Für das Verfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt mit der Frage, welches Limit an der betroffenen Stelle zur Tatzeit wirksam angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar beschildert war.

Genau das lässt sich im Verfahren nachvollziehen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; dabei sind unter anderem die zugrunde liegende Anordnung und die Beschilderung, die Messung selbst, die Eichung sowie die Zuordnung des Fahrzeugs und des Fahrers überprüfbar. Erst wenn diese Unterlagen vorliegen, lässt sich beurteilen, ob der im Bescheid genannte Wert tragfähig ist – vorher bleibt jede Einschätzung Spekulation.

Weil Autobahnverstöße als außerorts bewertet werden, fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger aus als bei einem innerörtlichen Verstoß. Ob eine Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich sonst nach der Ortstafel; bei der A 21 ist diese Frage von vornherein geklärt.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind allein die Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Häufig richtet sich die erste Post an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend auch gefahren ist. Ein vorschnell ausgefülltes Formular kann hier Festlegungen schaffen, die später nur schwer wieder zu korrigieren sind. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen. Falls ein Messfoto zu den Akten gelangt ist, lässt sich erst anhand der Unterlagen beurteilen, was daraus tatsächlich folgt.

Sollte bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt sein, zählt die Zwei-Wochen-Frist. Der Einspruch wahrt zunächst nur Ihre Rechte; die inhaltliche Auseinandersetzung folgt nach der Akteneinsicht. Das gesamte Verfahren kann schriftlich und aus der Ferne geführt werden – falls Sie weiter entfernt von Rümpel wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Mandatsführung nicht erforderlich.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sieht der Katalog für den Verstoß ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so an Urlaub oder berufliche Abläufe anpassen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab – etwa, wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Solche Umstände müssen konkret vorgetragen und belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Prüfen Sie außerdem Ihre Unterlagen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung im Bußgeldverfahren.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei Rümpel erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht als Schuldeingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.</p>

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich und kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Gilt die Stelle auf der A 21 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts bewertet. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, wo sich die Einordnung nach der Ortstafel richtet.

Weitere Messstellen: Kreis Stormarn

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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