Auf der A 9 bei Schleiz in Fahrtrichtung München wurde Ihre Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät erfasst, bei einem Tempolimit von 80 km/h. Kurz darauf kommt Post: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid.
Wichtig ist zunächst, um welches Schreiben es sich handelt. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung; Sie müssen dort Angaben zu Ihrer Person machen, zur Sache dagegen nicht. Liegt schon ein Bußgeldbescheid vor, läuft ab der Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch – begründen müssen Sie ihn nicht sofort. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch bereits vor einem Bescheid, und erst danach beurteilen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 9 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Schleiz |
| Fahrtrichtung | München |
| Bundesland | Thüringen |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 80 km/h |
Tempo 80 auf einer Autobahn – warum der Vorwurf schnell spürbar wird
Auf Autobahnen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt; das kann dauerhaft oder auch nur vorübergehend geschehen. Für Ihren Fall ist ein Limit von 80 km/h maßgeblich. Weil die A 9 im Bußgeldkatalog als Außerortsstraße behandelt wird, gelten die außerörtlichen Regelsätze – diese sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen. Ein Regelfahrverbot ist außerorts für Pkw erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.
Entscheidend ist nicht der Wert, den das Gerät anzeigt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der genaue Blick auf den Bescheid: Manchmal liegt der maßgebliche Wert nur knapp über einer Stufe, und ein niedrigerer Vorwurf verändert die Folgen deutlich. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Ob ein bei 80 km/h gültiges Limit an der betreffenden Stelle korrekt und erkennbar ausgeschildert war, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Punkt, der sich anhand der Akte überprüfen lässt.
Mobile Messung: was in der Akte überprüft werden kann
Gemessen wurde mobil mit einem Gerät des Typs PoliScan Speed. Bei mobilen Einsätzen hängt die Verwertbarkeit nicht nur vom Gerät selbst ab, sondern auch von den Umständen der Messung. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messunterlagen, der gültige Eichnachweis, die Beschilderung und die Frage prüfen, ob Sie überhaupt als Fahrer zuzuordnen sind.
Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die im Rahmen der Einsichtnahme ausgewertet werden. Fehlt eine tragfähige Zuordnung, ist der Vorwurf gegen Sie persönlich nicht ohne Weiteres zu halten – und niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und der Fahrer eine andere Person war.
Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt gelten; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Sinnvoll ist es daher, den Anhörungsbogen nicht spontan mit einer Schilderung des Geschehens zurückzusenden, sondern zunächst den Akteninhalt zu kennen.
Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz gefährdet wäre – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab. Und beim ersten Fahrverbot, wenn also in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 81–90 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 91–95 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 96–100 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 101–105 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 106–110 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 111–120 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 121–130 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 131–140 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 141–150 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 151 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 9 bei Schleiz galten 80 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig von der Höhe des angeordneten Limits. Die Regelsätze sind daher niedriger als bei einer gleich hohen Überschreitung innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sich selbst belasten muss niemand, auch nicht als Halter; schweigen Sie zur Sache, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Thüringen zu fahren?
Vieles läuft schriftlich über den Anwalt, einschließlich Einspruch und Akteneinsicht. Kommt es nach einem Einspruch zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das jedoch nicht.
Weitere Messstellen auf der A 9 in Thüringen
- Geblitzt auf der A 9 bei Hirschberg, km 241,5, Richtung München
- Geblitzt auf der A 9 bei Hirschberg, Richtung München
- Geblitzt auf der A 9 bei Schleifreisen, km 187
- Geblitzt auf der A 9 bei Hainspitz, km 178,0, Fahrtrichtung Berlin
- Geblitzt auf der A 9 bei km 177,5 in Höhe Eisenberg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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