Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei km 103,1 in Zweibrücken, Richtung Neunkirchen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 8 bei km 103,1 in Zweibrücken, Richtung Neunkirchen

Hier geht es um eine Geschwindigkeitsmessung auf der A 8 bei km 103,1 in Zweibrücken in Richtung Neunkirchen. Gemessen wurde mobil, zulässig sind an dieser Stelle 100 km/h. Weil Autobahnen im Bußgeldkatalog als außerorts gelten, richten sich die Folgen nach den außerörtlichen Regelsätzen – und die sind bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wichtig ist zunächst die Unterscheidung: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst der Bußgeldbescheid löst die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung aus. Bis dahin – und auch danach – lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Zweibrücken
Fahrtrichtung Neunkirchen
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h

Tempo 100 auf der Autobahn: Wie sich die Überschreitung auswirkt

Maßgeblich ist nicht der Wert, der zunächst im Gerät oder auf einem Foto erscheint, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Davon hängt ab, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Außerorts – und damit auch auf der A 8 – ist ein Fahrverbot für Pkw im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Auf Autobahnen wird das zulässige Tempo durch Beschilderung festgelegt; das kann auch vorübergehend geschehen. Deshalb gehört zur Prüfung eines Vorwurfs regelmäßig die Frage, ob die Begrenzung, die der Messung zugrunde gelegt wird, für die betroffene Fahrtrichtung ordnungsgemäß angeordnet und ausgeschildert war. Ebenso lassen sich die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Liegt ein Messfoto in der Akte, wird auch dieses ausgewertet.

Mobile Messung: Was sich aus den Unterlagen ergeben muss

Bei einer mobilen Messung ist die konkrete Dokumentation des Einsatzes von Bedeutung. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon bevor ein Bescheid vorliegt. Ziel ist, den Vorwurf nicht nur am Endwert, sondern an seinen Grundlagen zu messen: Messvorgang, Gerätezustand, Beschilderung, Fahreridentifizierung.

Ist der Bescheid zugestellt, läuft die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden – die Begründung kann nach Sichtung der Akte folgen. Wird die Frist versäumt, tritt Rechtskraft ein; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Versäumung nicht selbst verschuldet war. Deshalb lohnt es sich, den Zustellungstag festzuhalten und früh zu reagieren.

Halterpost, Schweigen und Probezeit

Wird Post an den Halter versandt, gilt: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, darf deshalb nicht als überführt gelten; das Schweigen darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten – das gilt auch für angeschriebene Halter.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Ausgestaltung wichtig: Bei einem ersten Fahrverbot, wenn also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, wobei sich die Geldbuße erhöht; ob das in Betracht kommt, entscheidet der Einzelfall, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust.

Wer sich in der Probezeit befindet, sollte eine Überschreitung ab 21 km/h besonders genau prüfen lassen: Sie ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 101–110 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 111–115 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 116–120 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 121–125 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 126–130 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 131–140 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 141–150 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 151–160 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 161–170 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 171 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 8 gelten dort 100 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, unabhängig von der Höhe der Begrenzung. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung Richtung Neunkirchen erhalten. Muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; ein Anhörungsbogen ist außerdem noch kein Bußgeldbescheid.

Lohnt sich eine Prüfung, wenn die Überschreitung knapp über 20 km/h liegt?

Ja, denn ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu – und maßgeblich ist erst der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Über Akteneinsicht lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und Fahrerzuordnung überprüfen.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: Mit dem Tarif ARAG Verkehrsrechtsschutz Sofort ist ein rückwirkender Rechtsschutz für Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeit, Rotlicht oder Handy möglich.

Hier erhalten Sie den Tarif direkt per WhatsApp.

Möchten Sie dazu im Erstgespräch mehr erfahren?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen, transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite